Bundestag führt ein neues Entschädigungsrecht ein

Soziales Entschädigungsrecht | Bundestagsdebatte
Opfern von Gewalt und Terror sei oftmals unermessliches Leid zugefügt worden, was sich nicht rückgängig machen lasse, sagte Kerstin Griese in einer Bundestagsrede. „Aber der Staat kann dieses Leid anerkennen, kann Hilfen anbieten und unterstützen und zumindest materiell entschädigen.“

Bundestagsrede

Kerstin Griese begründet den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Die geltenden Regelungen, die noch auf der Kriegsopferfürsorge basieren, würden jetzt durch ein neues soziales Entschädigungsrecht abgelöst. Das stelle die die Betroffenen von Gewalttaten, auch von psychischer und sexualisierter Gewalt, genauso wie ihre Angehörigen und auch deren Hinterbliebene in den Mittelpunkt. „Opfer von Gewalttaten sollen möglichst schnell und einfach alle verfügbaren Hilfen erhalten“, sagte Griese. „Ziel ist es, dass sie die Tat und ihre Folgen überwinden und in ihren Alltag zurückfinden.“ Eine wichtige Aufgabe komme dabei Traumaambulanzen zu, die schnelle und unbürokratische Hilfe anbieten, erläuterte Staatssekretärin Griese das im Bundessozialministerium erarbeitete Gesetz.