Angehörige mĂŒssen kĂŒnftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro fĂŒr ihre pflegebedĂŒrftigen Eltern aufkommen. Kerstin Griese freute sich nach ihrer Rede im Bundesrat darĂŒber, dass die LĂ€nderkammer dieser ab dem 1. Januar gĂŒltigen Neuregelung zugestimmt hat.
âDas Angehörigen-Entlastungsgesetz ist fĂŒr viele Betroffene, aber auch aus sozialpolitischer Sicht ein bedeutendes und wegweisendes Gesetzâ, sagte StaatssekretĂ€rin Griese. âMit dem Gesetz entlasten wir Familien, indem wir die Solidargemeinschaft stĂ€rker in die Verantwortung nehmen.â Es sende das Signal, dass die Gesellschaft die Belastungen anerkennt, die mit der UnterstĂŒtzung von PflegebedĂŒrftigen einhergehen.
âDarĂŒber hinaus sieht der Gesetzentwurf wichtige Verbesserungen fĂŒr Menschen mit Behinderungen vor, um die mit dem Bundesteilhabegesetz eingefĂŒhrten MaĂnahmen zu verstetigen und weiterzuentwickelnâ, sagte Kerstin Griese in der Bundesratsdebatte. âDazu zĂ€hlen vor allem die Entfristung des gesetzlichen Auftrags zur Förderung der ErgĂ€nzenden unabhĂ€ngigen Teilhabeberatung, kurz EUTB, und die EinfĂŒhrung eines Budgets fĂŒr Ausbildung.â