âMit dem heute gefassten Beschluss zum Asylbewerberleistungsgesetz legen wir die Leistungen fĂŒr Asylsuchende rechtssicher fest und setzen endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umâ, berichtet Kerstin Griese aus dem Bundestagssozialausschuss. âDies ist der erste Schritt hin zu besseren Bedingungen im Bereich Asyl.â
âWir werden betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zukĂŒnftig ab Beginn ihres Aufenthalts Bildungs- und Teilhabeleistungen gewĂ€hrenâ, betont die Ausschussvorsitzende. Griese begrĂŒĂt es, dass FlĂŒchtlinge kĂŒnftig statt 48 nun noch maximal 15 Monate warten mĂŒssen, bevor sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Durch die Herausnahme bestimmter Personengruppen mit humanitĂ€ren Aufenthaltstiteln aus dem Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes wĂŒrden zudem die LĂ€nder und Kommunen jĂ€hrlich um einen zweistelligen Millionenbetrag entlastet. Dies sei ein klares Signal an die von den steigenden FlĂŒchtlingszahlen finanziell besonders betroffenen StĂ€dten, so Griese.
Mit der GesetzesĂ€nderung werde auch die medizinische Behandlung von FlĂŒchtlingen in EilfĂ€llen verbessert und die Erstattung der Kosten neu geregelt. Kerstin Griese versprach, dass das Asylbewerberleistungsgesetz in den kommenden Monaten weiter reformiert werde. âMit der Umsetzung der ProtokollerklĂ€rung der Bundesregierung im Bundesrat wird endlich der Vorrang des Geldleistungsprinzips statt dem Sachleistungsprinzip nach dem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen eingefĂŒhrt. Wir erleichtern den Arbeitsmarktzugang, und im Rahmen der Umsetzung der EU- Aufnahmerichtlinie streben wir unter anderem eine bessere medizinische Versorgung der Betroffenen an.â