Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz

Zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts hatte der Bundestagssozialausschuss eine Reihe von Sachverständigen eingeladen. „Das ist die erste Anhörung, bei der wir auch für den Live-Stream eine Gebärdendolmetscherin zur Schaffung von Barrierefreiheit eingesetzt haben“, sagte Kerstin Griese zu Beginn der Sitzung.

Kerstin GrieseDie unter dem Vorsitz von Griese durchgeführte Anhörung, bei der auch im Dolmetscherinnen und Dolmetscher anwesend waren, stieß auf eine rege Teilnahme von Betroffenen und interessierten Gästen. Die geladenen Expertinnen und Experten, unter anderem von der Caritas und der Lebenshilfe, lobten einvernehmlich die vorgesehenen Verbesserungen der Barrierefreiheit durch Aufnahme von Bestimmungen im Bereich Bau und Informationstechnologie innerhalb der Bundesverwaltung. Auch die Aufnahme leichter Sprache zur stärkeren Berücksichtigung von Menschen mit geistigen Behinderungen und die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit sowie weitere Verbesserungen für Menschen mit mehreren Behinderungen und behinderte Frauen stießen auf Zustimmung.

Die Anhörung fand im Reichstagsgebäude im Otto-Wels-Saal statt.

Die Anhörung fand im Reichstagsgebäude im Otto-Wels-Saal statt.

Kritik wurde von Seiten der Verbände daran geübt, dass die neuen Regelungen ausschließlich für den öffentlichen Dienst gelten, während die Privatwirtschaft außen vorbleibt. Der Sachverständige Felix Welti, Professor für das Recht der Rehabilitation und Behinderung, wies allerdings darauf hin, dass behinderte Menschen auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes gerichtlich gegen eine Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz vorgehen können, es also auch im Bereich der Privatwirtschaft Mittel gegen Ausgrenzung und Diskriminierung behinderter Menschen gebe.