Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz

Zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts hatte der Bundestagssozialausschuss eine Reihe von SachverstĂ€ndigen eingeladen. „Das ist die erste Anhörung, bei der wir auch fĂŒr den Live-Stream eine GebĂ€rdendolmetscherin zur Schaffung von Barrierefreiheit eingesetzt haben“, sagte Kerstin Griese zu Beginn der Sitzung.

Kerstin GrieseDie unter dem Vorsitz von Griese durchgefĂŒhrte Anhörung, bei der auch im Dolmetscherinnen und Dolmetscher anwesend waren, stieß auf eine rege Teilnahme von Betroffenen und interessierten GĂ€sten. Die geladenen Expertinnen und Experten, unter anderem von der Caritas und der Lebenshilfe, lobten einvernehmlich die vorgesehenen Verbesserungen der Barrierefreiheit durch Aufnahme von Bestimmungen im Bereich Bau und Informationstechnologie innerhalb der Bundesverwaltung. Auch die Aufnahme leichter Sprache zur stĂ€rkeren BerĂŒcksichtigung von Menschen mit geistigen Behinderungen und die Einrichtung einer Bundesfachstelle fĂŒr Barrierefreiheit sowie weitere Verbesserungen fĂŒr Menschen mit mehreren Behinderungen und behinderte Frauen stießen auf Zustimmung.

Die Anhörung fand im ReichstagsgebÀude im Otto-Wels-Saal statt.

Die Anhörung fand im ReichstagsgebÀude im Otto-Wels-Saal statt.

Kritik wurde von Seiten der VerbĂ€nde daran geĂŒbt, dass die neuen Regelungen ausschließlich fĂŒr den öffentlichen Dienst gelten, wĂ€hrend die Privatwirtschaft außen vorbleibt. Der SachverstĂ€ndige Felix Welti, Professor fĂŒr das Recht der Rehabilitation und Behinderung, wies allerdings darauf hin, dass behinderte Menschen auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes gerichtlich gegen eine Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz vorgehen können, es also auch im Bereich der Privatwirtschaft Mittel gegen Ausgrenzung und Diskriminierung behinderter Menschen gebe.