Griese

Lieferkettengesetz: Deutschland nimmt Vorreiterrolle ein

In einer Rede vor dem Bundestag hob die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese die Bedeutung des deutschen Lieferkettengesetzes hervor. Zugleich stellte sie Anpassungen vor, die Unternehmen künftig entlasten sollen.

Griese betonte, das Gesetz zeige bereits konkrete Wirkung: „Arbeiterinnen und Arbeiter auf einer Bananenplantage in Costa Rica konnten sich erfolgreich gegen hochgiftige Pestizide wehren. Der Einsatz dieser Mittel wurde verboten und die Beschäftigten erhielten Entschädigungszahlungen.“ Dieser Erfolg wäre ohne das deutsche Lieferkettengesetz nicht möglich gewesen. Betroffen seien Produkte, „die wir alle hier in Deutschland kaufen können“, so Griese.

Auch aus Pakistan gebe es positive Rückmeldungen. In Textilfabriken seien nach Hinweisen auf Arbeitsrechtsverletzungen Maßnahmen ergriffen worden, um Missstände zu beseitigen. „Verantwortung zu übernehmen wirkt und hilft ganz konkret den Menschen“, sagte Griese unter Beifall der SPD-Fraktion sowie von Abgeordneten aus der Unionsfraktion. Sie machte deutlich, dass Ausbeutung, Zwangsarbeit und Kinderarbeit „niemals Geschäftsmodelle sein dürfen – nirgendwo auf der Welt“. Das sei auch ein zentraler Anspruch der sozialen Marktwirtschaft.

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – so der vollständige Name – habe Deutschland eine Vorreiterrolle übernommen. Es schafft ein verbindliches Rahmenwerk für unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten – vom Kaffee über das T-Shirt bis hin zum Smartphone. Gleichzeitig bietet es Unternehmen Rechtssicherheit und Fairness im Wettbewerb. Der nun eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, die Umsetzung für Unternehmen zu vereinfachen, ohne die Schutzstandards abzusenken. Die Berichtspflicht entfällt, auch rückwirkend, während die Sorgfaltspflichten bestehen bleiben. Sanktionen sollen nur noch bei schweren Verstößen greifen, und zwar als letztes Mittel.

Griese verwies zudem auf die kürzlich beschlossene EU-weite Lieferkettenrichtlinie, die Deutschland bis 2028 in nationales Recht umsetzen wird – in Form eines neuen Gesetzes über internationale Unternehmensverantwortung, das das bisherige Lieferkettengesetz ablösen soll. Bis dahin bleibt das aktuelle Gesetz mit den geplanten Änderungen gültig.

„Es gibt keine Phase ohne Sorgfaltspflichten“, betonte Griese abschließend. Damit schaffe man Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen und sichere ihnen eine gute Ausgangsposition im internationalen Wettbewerb, während sie gleichzeitig die Verantwortung für Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen weltweit tragen.