Bundesrat: Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossenen

Angehörige müssen künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen. Kerstin Griese freute sich nach ihrer Rede im Bundesrat darüber, dass die Länderkammer dieser ab dem 1. Januar gültigen Neuregelung zugestimmt hat.

„Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist für viele Betroffene, aber auch aus sozialpolitischer Sicht ein bedeutendes und wegweisendes Gesetz“, sagte Staatssekretärin Griese. „Mit dem Gesetz entlasten wir Familien, indem wir die Solidargemeinschaft stärker in die Verantwortung nehmen.“ Es sende das Signal, dass die Gesellschaft die Belastungen anerkennt, die mit der Unterstützung von Pflegebedürftigen einhergehen.

„Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor, um die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführten Maßnahmen zu verstetigen und weiterzuentwickeln“, sagte Kerstin Griese in der Bundesratsdebatte. „Dazu zählen vor allem die Entfristung des gesetzlichen Auftrags zur Förderung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, kurz EUTB, und die Einführung eines Budgets für Ausbildung.“