Zugang zu tödlichen Medikamenten bleibt reglementiert

„Das Urteil stellt klar, dass der Verkauf tödlicher BetĂ€ubungsmittel weiterhin grundsĂ€tzlich verboten bleibt“, sagte Kerstin Griese der Presse. „Das ist gut so“, kommentierte sie die Sterbehilfe-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

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„Nur in ExtremfĂ€llen, die individuell beurteilt werden mĂŒssen, könne es davon eine Ausnahme geben. Dazu muss geklĂ€rt sein, dass keine zumutbare Alternative – etwa durch einen palliativmedizinisch begleiteten Behandlungsabbruch – zur VerfĂŒgung steht“, so Griese.

Die SPD-Abgeordnete stellte klar, dass das Urteil nicht der 2015 mit großer Mehrheit beschlossenen StrafgesetzbuchĂ€nderung widerspricht, die die geschĂ€ftsmĂ€ĂŸige Förderung der Selbsttötung verbietet. In der BegrĂŒndung des Gesetzes werde darauf hingewiesen, dass keine Strafbarkeit gegeben ist, wenn „im Einzelfall nach sorgfĂ€ltiger Untersuchung und unter strikter Orientierung an der freiverantwortlich getroffenen Entscheidung einer zur Selbsttötung entschlossenen Person Suizidhilfe gewĂ€hrt wird“, zitierte Kerstin Griese aus der damaligen Bundestagsdrucksache.