âDas Urteil stellt klar, dass der Verkauf tödlicher BetĂ€ubungsmittel weiterhin grundsĂ€tzlich verboten bleibtâ, sagte Kerstin Griese der Presse. âDas ist gut soâ, kommentierte sie die Sterbehilfe-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
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âNur in ExtremfĂ€llen, die individuell beurteilt werden mĂŒssen, könne es davon eine Ausnahme geben. Dazu muss geklĂ€rt sein, dass keine zumutbare Alternative â etwa durch einen palliativmedizinisch begleiteten Behandlungsabbruch â zur VerfĂŒgung stehtâ, so Griese.
Die SPD-Abgeordnete stellte klar, dass das Urteil nicht der 2015 mit groĂer Mehrheit beschlossenen StrafgesetzbuchĂ€nderung widerspricht, die die geschĂ€ftsmĂ€Ăige Förderung der Selbsttötung verbietet. In der BegrĂŒndung des Gesetzes werde darauf hingewiesen, dass keine Strafbarkeit gegeben ist, wenn âim Einzelfall nach sorgfĂ€ltiger Untersuchung und unter strikter Orientierung an der freiverantwortlich getroffenen Entscheidung einer zur Selbsttötung entschlossenen Person Suizidhilfe gewĂ€hrt wirdâ, zitierte Kerstin Griese aus der damaligen Bundestagsdrucksache.