Verhandlungen ĂŒber Staatskirchenleistungen ungewiss

Kerstin Griese sind aus den BundeslĂ€ndern keine Signale bekannt, „mit GesprĂ€chen ĂŒber eine Ablösung der Staatskirchenleistungen zu beginnen“, sagte sie dem Handelsblatt. Der Anspruch der Kirchen auf diese Leistungen sei durch völkerrechtlich anerkannte VertrĂ€ge gesichert.

» Handelsblatt: Die Kollekte beim Staat

„Bei den Staatsleistungen geht es um den dauernden Ersatz fĂŒr den Ausfall der jĂ€hrlichen wirtschaftlichen ErtrĂ€ge aus dem enteigneten Besitz, aus dem die Kirchen vor 1803 ihre Strukturen und ihr Personal finanzierten“, so Griese. „Insbesondere die Schuldenbremse erschwert den BundeslĂ€ndern die Möglichkeit, die jĂ€hrlichen Ausgaben durch eine abschließende Einmalzahlung abzulösen“, auch wenn einige BundeslĂ€nder (Hessen, Brandenburg) in den letzten Jahren bereits einzelne Staatsleistungen abgelöst hĂ€tten. „Solange aus den LĂ€ndern keine Signale kommen, die auf die Landeshaushalte zukommenden Folgen tragen zu wollen, kann der Bund hier nicht mit einer Rahmengesetzgebung voranpreschen“, sagte Kerstin Griese gegenĂŒber stern.de. Die SPD-Kirchenbeauftragte sieht zurzeit keinen Willen zur Aufnahme von Verhandlungen, auch wenn diese insbesondere aus Sicht der Kirchen wĂŒnschenswert wĂ€ren.

Wie viel eine Ablösung der Staatskirchenleistungen kosten wĂŒrde, weiß laut Handelsblatt derzeit niemand. „Die Humanistische Union glaubt, es stĂŒnden Abfindungen vom 25-Fachen der jĂ€hrlichen Ausgleichszahlungen im Raum. Bezogen auf die Leistungen in diesem Jahr, wĂ€ren das 12,5 Milliarden Euro – auf einen Schlag“, schreibt die in DĂŒsseldorf erscheinende Zeitung.