Rente: Arbeitslosengeld I ist Teil der Beitragszeit

Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unverschuldet arbeitslos werden, dürfe man nicht bestrafen, begründet Kerstin Griese die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Rente mit 63. „Aber wenn Unternehmen das ausnutzen wollen, muss man Regelungen finden, um dem einen Riegel vorzuschieben“, sagte sie im Interview mit dem » Deutschlandfunk Audio.