Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nordrhein-Westfalen unmöglich macht. „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“
Diese Forderung aus dem Wahlprogramm der SPD und der verankerten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen.
Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen.
Leider blockiert zurzeit die CDU/CSU ein Gesetz, das Umweltstandards und klare Regelungen setzt, und verschärft damit Rechtsunsicherheit. Ich will ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Ich will klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen.
Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen.
Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen. Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von den Grünen und den Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Ich werde mich bei den Abstimmungen enthalten.
Wie passt dieser Kommentar zu Ihrem Abstimmungsverhalten im Bundestag????
VG
Felix Gorris
Lieber Felix Gorris,
wie Sie meiner persönlichen Erklärung, in der ich meine Beweggründe im Einzelnen aufgeführt habe, entnommen haben, habe ich mich bei der Abstimmung enthalten. Denn die von der Opposition vorgelegten Gesetzentwürfe waren unzureichend. Die Grünen wollten gerade mal drei Paragraphen im Bergrecht ändern. Für einen wirksamen Schutz der durch Fracking drohenden Gefahren wären aber gleichzeitig Auflagen beim Trinkwasserschutz, Änderungen im Wasserhaushaltsrecht und im Bundesnaturschutzgesetz, eine Beweislastumkehr im Bergschadensrecht, Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinitiativen sowie Auflagen für den Gesundheitsschutz notwendig.
Außerdem war es ein allein taktisch motivierter Plan der Grünen, ein Gesetz ohne Debatte abstimmen zu lassen, um die Koalition zu ärgern. Die Gefahren von Fracking sind meines Erachtens zu ernst für solche Taktierereien. Außerdem sollten Gesetze meines Erachtens immer debattiert werden und nicht ohne Debatte abgestimmt werden.
Mit freundlichen Grüßen, Kerstin Griese