Die Ausweitung der Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten sehe ich grundsätzlich als problematisch an. Unser Asylrecht beruht auf dem individuellen Grundrecht auf Asyl, das eine Einzelfallprüfung zwingend verlangt.
Ich lege großen Wert darauf, dass dieses Grundrecht in jedem Einzelfall erhalten bleibt und zu einer individuellen Prüfung jedes einzelnen Schicksals führt, wenn Gründe für eine Verfolgung im Herkunftsland vorgetragen werden. Auch wenn die Anerkennungsquote bei den im hier vorliegenden Gesetzentwurf genannten Ländern niedrig ist, verdient jeder Einzelfall Beachtung.
Statt einer Ausweitung des Systems der „sicheren Herkunftsstaaten“ brauchen wir eine europäische Flüchtlingspolitik, die die die Flüchtlinge auf die europäischen Länder verteilt. Ich erkenne an, dass dies das Bemühen der Bundesregierung ist. Weiterhin brauchen wir – gerade um das Asylrecht in seiner Bedeutung zu erhalten und zu stärken – andere, legale Wege, wie Menschen nach Deutschland kommen können, die keinen Asylgrund haben, aber bei uns leben und arbeiten wollen, wie zum Beispiel ein echtes Einwanderungsgesetz.
Ich betone ausdrücklich, dass die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen muss, ob die Voraussetzungen für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat weiter vorliegen. Das ermöglicht auch, Staaten wieder von dieser Liste zu nehmen. Diese Überprüfung halte ich für sinnvoll und wichtig.
Die Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten haben die Vorsitzenden der die Regierungskoalition tragenden Parteien im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Optimierung und Beschleunigung der Asylverfahren beschlossen. Ziel ist dabei, schneller Rechtssicherheit herzustellen, damit diejenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, schnell integriert werden können und alle dafür notwendigen Maßnahmen erhalten, aber auch damit diejenigen Flüchtlinge, die keinen Bleibegrund haben, schneller wissen, dass sie unser Land wieder verlassen müssen. Da ich diese Vereinbarung mittrage, stimme ich dem vorliegenden Gesetzentwurf trotz grundsätzlichen Bedenken zu.