Auf groĂes Interesse stieĂ der GesprĂ€chskreis Kirche und Politik Niederberg/Ratingen, der sich zum Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe beim Hospizverein Niederberg traf. Die Abgeordnete Kerstin Griese, Initiatorin des GesprĂ€chskreises, berichtete von der vierstĂŒndigen Bundestagsdebatte ĂŒber dieses ethische Thema.
âDer Suizid und die Beihilfe zum Suizid sind in Deutschland nicht verbotenâ, stellte Griese klar. Hingegen sei aktive Sterbehilfe nicht erlaubt. Daran soll nach Kerstin Grieses Auffassung nichts geĂ€ndert werden.
Die Ratinger Abgeordnete, die im Bundestag zu den Expertinnen fĂŒr dieses Thema gehört, spricht sich fĂŒr ein Verbot organisierter und gewerblicher Sterbehilfevereine aus. PrioritĂ€t habe es, die Palliativmedizin und die Hospizarbeit deutlich auszubauen. Peter Jansen, katholischer Krankenhauspfarrer, berichtete von der Begleitung sterbender Menschen durch den niederbergischen Hospizverein, der seit 14 Jahren besteht. âWir wissen, dass sie alle an der Hand von Menschen gestorben sind, gut versorgt durch Pflegende und Ărzte.âKerstin Griese hofft, dass die aktuelle Diskussion das Vorurteil ausrĂ€umen kann, dass Sterbenden in Deutschland nicht geholfen wird. âDas Gegenteil ist der Fallâ, lobt sie der Arbeit der Hospizvereine und der Palliativmediziner. âEin Problem ist, dass die verschiedenen Ărztekammern ein unterschiedliches Standesrecht kennen.â Im rheinischen Velbert dĂŒrfe der Arzt keine Sterbehilfe leisten, im westfĂ€lischen Hattingen solle er keine leisten. âDas ist keine Wortklauberei, sondern es verunsichert die Leuteâ, sagt Griese.
Die Frage aus dem Publikum, ob ein Verbot von Sterbehilfevereinen nicht der zweite Schritt vor dem ersten sei, bejaht Griese. âDie Gesundheitspolitiker der GroĂen Koalition haben jetzt einen Vorschlag vorgelegt, wie sie die Palliativ- und Hospizarbeit mit mindestens 200 Millionen Euro ausbauen werden. Ich möchte, dass das geregelt ist, bevor wir ĂŒber die Sterbehilfe abstimmenâ, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete, die auch der Synode der Evangelischen Kirche angehört.