Bundesrat

Das Rentenpaket: Debatte im Bundesrat

Sozialstaatssekretärin Kerstin Griese (SPD) hat im Bundesrat das Rentenpaket vorgestellt und für mehr Vertrauen in die gesetzliche Alterssicherung geworben. In ihrer Rede betonte sie die Bedeutung von Verlässlichkeit und Anerkennung der Lebensleistung vieler Menschen.

» Bundesratsrede von Kerstin Griese

Das deutsche Rentensystem habe sich über Jahrzehnte bewährt – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, sagte Griese. „Wenn öffentlich über die Rente gesprochen wird, erleben wir oft Zuspitzung und Alarmismus“, kritisierte die Parlamentarische Staatssekretärin. Es gehe jedoch um etwas Grundsätzliches: „Vertrauen, Verlässlichkeit und Anerkennung.“ Mit dem neuen Rentenpaket werde die Bundesregierung genau diese Werte stärken.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzesvorhabens ist die Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031. Damit werde sichergestellt, dass die Renten weiterhin parallel zu den Löhnen steigen können. Die Maßnahme stoße laut Griese auf breite Zustimmung in der Bevölkerung: „Wer viele Jahre gearbeitet hat und Verantwortung übernommen hat, muss sich auch künftig auf ein lebensstandardsicherndes Einkommen verlassen können.“

Die Haltelinie helfe nicht nur aktuellen Rentnerinnen und Rentnern, sondern auch künftigen Generationen: Sie halte das Niveau nach 2031 um rund einen Prozentpunkt höher als ohne diese Regelung – ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit.

Griese

Als weiteren Schwerpunkt nannte Griese die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten. Künftig sollen drei Jahre Kindererziehung unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes gleich anerkannt werden. Finanziert werden sowohl Haltelinie als auch Mütterrente aus Steuermitteln – bewusst so entschieden, um das Rentenniveau zu sichern, ohne zusätzliche Belastungen für Beschäftigte oder Arbeitgeber zu schaffen. Das Paket enthält zudem arbeitsrechtliche Neuerungen: Das Anschlussverbot bei grundlosen Befristungen entfällt künftig für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Dadurch können ältere Beschäftigte freiwillig länger bei ihrem bisherigen Arbeitgeber tätig bleiben – eine zentrale Voraussetzung für die sogenannte Aktivrente.

Parallel dazu will das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen. Verbesserungen im Arbeits‑, Steuer‑ und Aufsichtsrecht sollen insbesondere kleinen und mittleren Einkommen zugutekommen. Ziel sei es, das Sozialpartnermodell weiter zu verbreiten und Tarifbindung zu fördern.

Griese kündigte weitere Reformschritte an: Als Nächstes sollen Riester‑Rente und Frühstarter‑Rente überarbeitet werden; beide Vorhaben seien bereits angestoßen. Außerdem habe das Bundeskabinett eine Alterssicherungskommission eingesetzt, die bis Mitte 2026 Vorschläge zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Systems erarbeiten soll.

„Uns geht es darum, die Rente verlässlich, nachhaltig und dauerhaft tragfähig für alle Generationen weiterzuentwickeln“, betonte Griese abschließend. Sicherheit im Alter sei ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft – „und zugleich ein Beitrag zum sozialen Frieden in unserem Land“.