Bundestag debattiert über den assistierten Suizid

Kerstin Griese hat in der Bundestagsdebatte über den assistierten Suizid den von ihr mitverantworteten Gesetzentwurf als „Weg der Mitte“ vorgestellt, der so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig an der momentanen Rechtslage ändere. Dieser Gruppenantrag wird mittlerweile von 210 Abgeordneten aus allen vier Parlamentsfraktionenen unterstützt.

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Griese betonte ihr klares Nein zu Vereinen und Einzelpersonen, die wiederholt und als Geschäft Sterbehilfe betreiben. „Gleichzeitig sichert unser Antrag, dass die bestehenden ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig an unserem Rechtssystem ändern sollten.“

Für Kerstin Griese ist es besonders wichtig, dass der ärztliche Freiraum, den es heute gibt, erhalten bleibt, und dass Ärztinnen und Ärzte in schwierigen ethischen Situation individuell helfen und entscheiden können. „Unser Gesetzentwurf garantiert, dass passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe und auch die palliative Sedierung weiterhin möglich bleiben, denn das tun Ärztinnen und Ärzte in der Absicht, Schmerzen zu lindern. Der Onkologe auf der Krebsstation, die Ärztin auf der Palliativstation und die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter in der ambulanten und stationären Hospizarbeit machen sich mit unserem Gesetz nicht strafbar. Ihre Absicht ist die Linderung von Leid und Schmerzen, auch wenn – wie es bei der palliativen Sedierung sein kann – in manchen Fällen das Leben verkürzt wird.“ Kerstin Griese betonte, dass es um eine Gewissensentscheidung des Arztes im Dialog mit dem Patienten und nur mit dessen Einverständnis gehe. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschriebenen Bedingungen, nach denen der Arzt Suizid leisten soll, würden keine Rechtssicherheit schaffen, lehnt die SPD-Abgeordnete einen entsprechenden Vorschlag ab.

Bei dem Verein „Sterbehilfe Deutschland“ bekomme man laut Satzung die Suizidbegleitung „besonders zügig“ wenn man für die ,Mitgliedschaft S‘ den Sonderbeitrag von 7000 Euro zahlt, so Griese. „Wenn man 2000 Euro für die „Mitgliedschaft L“ zahlt, muss man ein Jahr warten und für 200 Euro jährlich mindestens drei Jahre. Dieses Geschäft mit dem Tod halte ich für ethisch nicht tragbar. Die Tätigkeit dieser Vereine muss unterbunden werden, übrigens auch dann, wenn sie kein Geld damit verdienen“, unterstrich Griese, die dabei große Zustimmung aus allen Fraktionen erhielt.

„Ich möchte in einer sorgenden Gesellschaft leben und alt werden. Unser Leitbild ist eine sorgende und solidarische Antwort von Leid, Not und Einsamkeit nicht den assistierten Suizid im Angebot haben, sondern Hilfe, Betreuung, Begleitung und sehr gute Palliativversorgung bis hin zu ethischen Entscheidungen im Einzelfall, die man nicht gesetzlich normieren kann.“

pdfGesetzentwurf Brand, Griese u.a. »

8 Kommentare zu „Bundestag debattiert über den assistierten Suizid

  1. Wolfgang Klosterhalfen

    Es ist nicht zu fassen, was vorwiegend Christen im Bundestag planen und bald wohl beschließen. Zum Schutze von Menschen vor Menschen, die helfen, in Würde zu sterben, statt furchtbar zu leiden, will streng man verbieten, was etliche Ärzte sowie ein Verein schon seit längerem machen. Sie geben Patienten drei Medikamente, die diese dann nehmen, um friedlich zu sterben. Es fürchten nun viele, dass viele sich töten, wenn besser bekannt wird, dass dies ganz legal ist. Man fürchtet, es würde in Deutschland normal dann. Das ist übertrieben, wie man an der Schweiz sieht. Politiker sind sehr oft gläubige Menschen und glauben, dass „Gott“ Suizide nicht will. Wo kämen wir hin, wenn oft todkranke Menschen Ihr Leiden verkürzten durch Sterbevereine? Wer einmal aus Mitleid geholfen, bleibt straflos. Doch wehe dem Arzt, der zu oft jemand beisteht. Beim zweiten, beim dritten Patienten riskiert er Gefängnis und Löschung der Approbation. Vereine: verboten, man muss in die Schweiz fahr´n, was viele nicht können, was mancher nicht tun will. Es bleibt noch das Bahngleis, der Strick und das Hochhaus. Und Traumata bleiben bei denen, die´s sehen. Und manch Lebensmüder nimmt Menschen noch mit sich. Und mancher tut´s früher, als eigentlich nötig. Es ist nicht ganz einfach, sich selber zu töten. Von Zehn, die´s versuchen, gelingt es nur Einem. Wer´s nicht tut riskiert, ganz erbärmlich zu enden: Gepampert, gefüttert, ernährt dann per Sonde, entrechtet, entmündigt, der Blick geht zur Decke. Das Pflegeheim müht sich, doch fehlt es an Stellen bei so viel Bewohnern und so wenig Pflegern, bei so vielen Rentnern in kommenden Jahren.

  2. Kerstin Griese

    Sehr geehrter Herr Klosterhalfen,

    ich habe mit Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, der die geschäftsmäßige (das heißt auf Wiederholung angelegte) Förderung zum assistierten Suizid unter Strafe stellt. Uns geht es besonders um das Verbot so genannter Sterbehilfevereine und Einzelpersonen, die wiederholt und als Geschäft Sterbehilfe betreiben. Wir formulieren ausdrücklich, dass die „Absicht“ der Förderung der Selbsttötung, also das Ziel des Todes, vorliegen muss, damit eine Handlung strafbar ist. Gleichzeitig sichert unser Gruppenantrag, dass die bestehenden ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Mir ist wichtig, dass der ärztliche Freiraum, den es heute gibt, erhalten bleibt, und dass Ärztinnen und Ärzte in schwierigen ethischen Situation individuell helfen und entscheiden können. Das betrifft auch den von Ihnen geforderten selbstbestimmten Patientenwillen.

    Eine Ausweitung bis hin zu aktiver Sterbehilfe ist aus meiner Sicht keine Antwort auf bestehende Probleme und die Sorgen und Nöte der Menschen. Ich möchte in einer sorgenden und solidarischen Gesellschaft alt werden und keine Angst vor dem Sterben haben. Ich sehe die Gefahr, dass der Druck auf alte und kranke Menschen wachsen würde, wenn „assistierter Suizid“ durch Ärzte als regelhaftes Angebot eingeführt würde. Ich möchte keine „Normalisierung“ des assistierten Suizids, der quasi als „Dienstleistung“ unter bestimmten Bedingungen abrufbar wäre.

    Mir ist es wichtig, dass wir eine breite gesellschaftliche Diskussion über das Leben und Sterben in Würde anstoßen, und dass die Menschen sich mit dem Thema Sterben und Tod auseinandersetzen, bestenfalls eine Patientenverfügung verfassen und eine Vorsorgevollmacht erteilen, damit klar ist, welche Maßnahmen sie am Lebensende wollen und welche nicht. Selbstverständlich können und sollen Sie über Ihr Lebensende entscheiden, da wird es keine Einschränkungen geben.

    Die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern ist mir ein großes Anliegen und steht bei meinen Bemühungen zum Thema Sterbebegleitung an erster Stelle. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat am 17. Juni ein Hospiz- und Palliativgesetz in den Bundestag eingebracht, das viele Verbesserungen enthält, unter anderem den Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, einen Anspruch auf individuelle Beratung für die Versicherten und eine bessere finanzielle Ausstattung stationärer Hospize.

    Es ist gut, dass sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für dieses komplexe ethische Thema Zeit nehmen und dieses als Gewissensentscheidung behandeln. Jede und jeder Abgeordnete ist bei dieser Entscheidung nur seinem Gewissen unterworfen, es gibt keine Abstimmungen nach Fraktionen. Ich achte das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und respektiere selbstverständlich andere Meinungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kerstin Griese

  3. Wolfgang Klosterhalfen

    Sehr geehrte Frau Griese,

    mit Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass Sie auf meine in Verse gefasste Kritik an Ihrem Gesetzentwurf zu einem Verbot des ärztlich assistierten Suizids so gut wie gar nicht eingegangen sind, sondern mich behandeln wie einst Beate Uhse ihre Versandhandelskundschaft: Sie bewerfen mich mit schon vorab formulierten Textbausteinen. Diese enthalten leider in erheblichem Umfang allgemein Bekanntes, Vages, Irrelevantes und Unwahres.

    „Mir ist wichtig, dass der ärztliche Freiraum, den es heute gibt, erhalten bleibt, und dass Ärztinnen und Ärzte in schwierigen ethischen Situation individuell helfen und entscheiden können.“
    Das ist nicht wahr. Sie wollen die Gewissens- und Berufsfreiheit von Ärzten mittels massiver strafrechtlicher Drohungen einschränken, indem Sie nicht nur den Verein von Herrn Dr. Kusch oder die Suizidhilfe durch Herrn Arnold, sondern generell den ärztlich assistierten Suizid, der seit 1871 legal ist, verbieten wollen. Dieser basiert normalerweise auf Mitgefühl und Verantwortungsbewusstsein und ist daher auf Wiederholung angelegt. Machen Sie doch sich und mir nichts vor: Der ärztliche Freiraum soll an empfindlicher Stelle dramatisch eingeschränkt werden.

    Kann es sein, dass Sie mit einer Kanone auf Spatzen schießen? Denn soweit der Verdacht besteht, dass ärztliche Suizidhilfe bei nicht Einwilligungsfähigen geleistet wurde oder eine Notlage finanziell ausgenutzt wurde, kann Strafanzeige erstattet werden. Tötung, Tötung auf Verlangen und Wucher sind ja jetzt schon strafbar. Dazu bedarf es keines neuen Paragraphen 217 StGB.

    „Selbstverständlich können und sollen Sie über Ihr Lebensende entscheiden, da wird es keine Einschränkungen geben. … Ich achte das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und respektiere selbstverständlich andere Meinungen.“
    Auch das ist nicht wahr. Indem Sie Ärzte mit Gefängnisstrafen (und in der Folge dem Entzug der Approbation) bedrohen, schränken Sie meine Handlungsfreiheit und die der meisten Bürger ein. Wie Sie sicherlich wissen, aber leider ignorieren, sind die meisten Deutschen gegen ein Verbot der ärztlichen Suizidhilfe. Ich halte Ihr Gesetz für einen Schritt zurück in Richtung inhumanes, religiöses Mittelalter.

    Das Brand-Griese-Gesetz wäre ein schwerwiegender, unverschämter und grundgesetzwidriger Eingriff in mein Leben. Dies Gesetz würde für mich u.a. folgende unzumutbare Folgen haben:
    1. Ich würde keinen Verein finden, der mir zusichern kann, mir zu helfen, notfalls auf sichere, schmerzlose und meinen Mitmenschen zumutbare Weise aus dem Leben zu scheiden.
    2. Ich würde wahrscheinlich keinen einzelnen Arzt oder Fachmann für Suizidhilfe finden,
    der mir notfalls beim Suizid helfen würde.
    3. Ich müsste, da Schützenvereine für mich nicht in Frage kommen, notfalls zu Kriminellen Kontakt aufnehmen, um in den Besitz einer Schusswaffe zu gelangen. Oder zu anderen fürchterlichen (Strick, Hochhaus, Bahngleis) bzw. unsicheren Methoden greifen (jährlich versuchen mindestens 100.000 Menschen vergeblich, sich umzubringen) und evtl. mit einer Hirnschädigung oder dergleichen weiterleben müssen.
    4. Ich dürfte nicht einmal durch Schriften oder Vorträge über die Vor- und Nachteile von Suizidmethoden informieren oder Bekannte auf Dignitas in der Schweiz hinweisen.

    Sie gerade dabei, den Fehler Ihres Lebens zu begehen. Ihr schlecht begründetes Gesetz wird wenig helfen, aber vielen Menschen – und möglicherweise auch Ihrer Partei – großen Schaden zufügen.

    Mit freundlichem Gruß

    Wolfgang Klosterhalfen (Düsseldorf)

  4. Ralph Würfel

    Danke, Herr Klosterhalfen, für diesen großartigen Beitrag. Auch ich betrachte mit zunehmender Sorge die religiös motivierte Einschränkung der Selbstbestimmungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern durch die Politik.

    Frau Griese, Sie sagen, Sie sähen eine Gefahr des Druckmachens auf alte Menschen. Wo sehen Sie die? Haben Sie sich informiert? In anderen europäischen Ländern, in denen Sterbehilfegesetzgebung viel freizügiger ist, ist das nämlich nicht zu beobachten. Ich fände es großartig, wenn Sie sich die bewundernswerte Arbeit von Sterbehilfeorganisationen einmal anschauen würden – informieren Sie sich also bitte!

    Ich befürchte jedoch, ein Appell wird nichts nützen. Sie werden Ihrer religiösen Prägung folgen – für die Sie zugegebenermaßen nichts können -, um anderen Menschen Ihre Art und Weise des Lebens und Sterbens aufzuzwingen, statt Ihnen die Reife und Mündigkeit zuzutrauen, selbst solche Entscheidungen treffen zu können. Was kommt eigentlich als nächstes dran – die Verschärfung der Gesetze zur Reproduktion?
    Schon jetzt graut mir vor diesem „Paradies auf Erden“, das die „sancta simplicitas“ uns verordnen will.
    Meinen selbstbestimmten Tod werde ich wohl woanders planen müssen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralph Würfel – Kulturmanager, Bielefeld

  5. Dr. Herbert Fischer

    Der Gesetzentwurf geht leider nur auf große, nicht therapierbare Schmerzen ein. Ist es christlich, Demenzkranke in Pflegeheimen in Windeln zu legen, zu sedieren und evtl. künstlich zu ernähren, um sie am Sterben zu hindern? Müssen Christen Gesetze machen, die Nichtchristen bevormunden? Wie viele Menschen bekennen sich noch aktiv zum Christentum und den Moralvorstellungen der Kirche? Sicher sind es weit weniger als die Menschen, die noch Mitglied der Kirche sind.
    Ich möchte mit Hilfe durch einen Arzt sterben, wenn ich diesen Willen vor meiner Demenz schriftlich niedergelegt habe. Als Nichtchrist lasse ich mich nicht durch die Kirche bevormunden.

  6. Thomas Horn

    Sehr geehrte Frau Griese,

    nach meinem Menschenbild hat jeder Mensch erst einmal das Recht seinen Leben ein Ende zu setzen. Das beinhaltet ausdrücklich nicht das Recht zum erweiterten Suizid oder zur Schädigung andere beim Suizid (z. B. Sprung vor den Zug).
    Eine Ausweitung bis hin zu aktiver Sterbehilfe ist aus meiner Sicht durch aus eine Antwort auf bestehende Probleme und die Sorgen und Nöte der Menschen. Die Möglichkeit, dass mir jemand beim Streben hilft, wenn ich selber z. B. auf Grund einer Lähmung keinen Suizid alleine begehen kann, gehört für mich zu einer humanen Gesellschaft.
    Den Widerspruch, dass die Hospiz- und Palliativversorgung nur verbessert werden kann, wenn Sterbehilfe eingeschränkt/verboten ist sehe ich nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Horn

  7. Dr. Edgar Dahl

    Sehr geehrte Frau Griese,

    Sie mögen es begrüßen, dass die Abgeordneten in ihrer Abstimmung zu den Gesetzentwürfen allein ihrem Gewissen verpflichtet sind. Dies kann in einem freiheitlichen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland jedoch keineswegs genügen. Jeder Gesetzentwurf muss immer auch unter strafrechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beurteilt werden. Der von Ihnen miteingebrachte Gesetzentwurf ist nicht nur aus moralphilosophischen und rechtsphilsophischen, sondern auch aus strafrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Seit nunmehr 150 Jahren gilt die strafrechtsdogmatische Doktrin, dass die „Anstiftung“ und „Beihilfe“ zu einer Tat nur dann strafbar sein können, wenn auch die Haupttat strafbar ist. Die Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, folglich können auch die Anstiftung und die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar sein. Ihr Gesetzentwurf verletzt diese Doktrin in so eklatanter Weise, dass er wohl von jedem Strafrechtler rigoros verworfen werden dürfte. Zudem ist Ihr Gesetzentwurf verfassungswidrig: Er verletzt die im Grundgesetz garantierte Gewissensfreiheit und Berufsfreiheit der Mediziner. Selbst für den Fall also, dass sich Ihr Gesetzentwurf im Parlament durchsetzen sollte, wird er schon bald vom Verfassungsgericht für null und nichtig erklärt werden. Ersparen Sie sich die Peinlichkeit, Ihren Gesetzentwurf für verfassungswidrig erklärt zu sehen, und stimmen Sie besser für den von Ihrem Kollegen Lauterbach eingebrachten Gesetzentwurf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Edgar Dahl

  8. Claudia

    Sehr geehrte Frau Griese,

    Ihren Vorschlag zur Sterbehilfe ist ein katastrophaler Eingriff in selbstbestimmtes Leben.

    Jeder Mensch soll über sich bestimmen und das in jeder Lage.
    Sie entmündigen den Menschen und nehmen ihm die Würde.

    Vielleicht sollten Sie bevor Sie über etwas entscheiden, von dem Sie keine Ahnung haben, eine Pflegetätigkeit über ein halbes Jahr in einem Hospiz absolvieren.

    Gruß
    Claudia

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