Bundestagsanhörung zum assistierten Suizid

Die Bundestagsanhörung zu den vier GesetzentwĂŒrfen zur Regelung des assistierten Suizids in Deutschland habe den Weg der Mitte bestĂ€tigt, so Kerstin Griese und Eva Högl. „Die SachverstĂ€ndigen haben unserem Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschĂ€ftsmĂ€ĂŸigen Förderung der Selbsttötung eindeutig VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit bescheinigt.“

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Die beiden SPD-Abgeordneten Griese und Högl stellen in ihrem Statement fest: „Alte und kranke Menschen dĂŒrfen sich weder gedrĂ€ngt oder verpflichtet fĂŒhlen, sich rechtfertigen zu mĂŒssen, warum sie weiter leben und versorgt werden wollen. Die Expertinnen und Experten sehen unseren Vorschlag als richtige Maßnahme an, um diese Gefahr zu vermeiden.“

Die ehemalige Bundesrichterin Ruth Rissing-van Saan machte deutlich, dass der Begriff „geschĂ€ftsmĂ€ĂŸige Förderung der Selbsttötung“ richtig gewĂ€hlt und klar definiert sei. Die Arbeit von Ärzten beispielsweise in der Hospiz- und Palliativmedizin sei davon nicht erfasst. Das Arzt-Patienten-VerhĂ€ltnis sei individuell und auf Heilung, Leidenslinderung sowie medizinische Hilfe und Rat angelegt. „Die Gefahr, dass medizinische, insbesondere palliativmedizinische Behandlungen zur Heilung oder Leidenslinderung von den genannten tatbestandsmĂ€ĂŸigen Verhaltensweisen (geschĂ€ftsmĂ€ĂŸiges GewĂ€hren, Verschaffen oder Vermitteln der Gelegenheit zur Selbsttötung) nicht in genĂŒgender Deutlichkeit unterschieden werden könnten, besteht nicht“, so Rissing-van Saan.

Mehrere SachverstĂ€ndige stellten klar, dass bei einem Angebot von Suizidassistenz die Zahl der Selbsttötungen zunĂ€hmen, das hĂ€tte sich auch im US-Staat Oregon und der Schweiz gezeigt. „Das bestĂ€tigt unsere BefĂŒrchtungen, dass durch Sterbehilfevereine oder sogar den Anspruch auf Ă€rztliche Begleitung beim assistierten Suizid sich mehr Menschen sich das Leben nehmen wollen“, erklĂ€rt Kerstin Griese. „So wĂŒrden sich gesellschaftliche Normen negativ verĂ€ndern.“

Der Palliativmediziner Stephan Sahm stellte aus Ă€rztlicher Sicht dar: „Suizidassistenz stellt aufgrund der Ergebnisse der Suizidforschung, der empirischen Daten aus LĂ€ndern, in denen sie legale und gesellschaftlich akzeptierte Praxis ist, eine GefĂ€hrdung von suizidsensiblen Personen und Patienten dar. Sie ist daher aus medizinethischer und medizinpraktischer Sicht zurĂŒckzuweisen.“ Die beiden Palliativmediziner Stephan Sahm und Thomas Sitte forderten generell mehr AufklĂ€rung, was die Palliativmedizin leisten könne, da viele Ängste und SuizidwĂŒnsche aus Unkenntnis entstĂŒnden.

„Der Bundestag sollte sich wieder auf den Ausgangspunkt konzentrieren, der das Gesetzgebungsverfahren ausgelöst hat“, sagte der Ethiker Wolfgang Huber. „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist dadurch entstanden, dass sich Anbieter in Deutschland etablieren, die geschĂ€ftsmĂ€ĂŸig fĂŒr Suizidassistenz werben und damit den Suizid fördern.“ Er kritisierte die GesetzentwĂŒrfe, die federfĂŒhrend von Peter Hintze sowie Renate KĂŒnast vorgelegt wurden, „denn das geschĂ€ftsmĂ€ĂŸige Angebot einer solchen Suizidhilfe enthĂ€lt ebenso wie ein gesetzlicher Anspruch auf Ă€rztliche Suizidassistenz ein Signal in eine falsche Richtung.“ Selbstbestimmung schlĂŒge in Fremdbestimmung um. Huber warnte, dass „der Suizid im Fall unheilbarer Krankheit zu einem Teil der gesellschaftlichen NormalitĂ€t wĂŒrde“.

„Unser eng begrenzter Gesetzestext, der nur so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich an der bestehenden Gesetzeslage Ă€ndert, ist der richtige Weg“, ist sich Kerstin Griese mit Eva Högl einig. „Das haben heute Juristinnen und Juristen, Ärzte sowie Ethiker bekrĂ€ftigt. Wir sind uns sicher, dass unser Entwurf hilfreich und angemessen ist, um ein Leben und Sterben in WĂŒrde ohne Druck von außen weiter zu ermöglichen. Ärztinnen und Ärzte sollen weiterhin ohne EinschrĂ€nkungen fĂŒr ihre Patientinnen und Patienten da sein können.“ Kerstin Griese ist zuversichtlich, dass der von ihr mitverantwortete Antrag im Herbst im Bundestag eine Mehrheit findet.