Flüchtlingsbürgen: Keine finanziellen Rückforderungen

Kerstin Griese begrüßt es, dass eine Lösung für die Menschen gefunden worden ist, die aus humanitären Gründen für syrische Flüchtlinge gebürgt haben. „Sie haben das unter der Voraussetzung gemacht, dass sie nicht jahrelang zahlen müssen“, sagt die Sozialstaatssekretärin.

„Jetzt ist es geklärt, und Bund und Länder teilen sich die Kosten“, erläutert sie das Verhandlungsergebnis. Minister Hubertus Heil ergänzt: „Es geht insgesamt um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag, den wir gemeinsam zu schultern haben. Ich kann in den nächsten Tagen die Jobcenter anweisen, von diesen Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen abzusehen.“

Laut dem Arbeits- und Sozialministerium geht es dabei um Fälle, in denen Menschen aus Deutschland vor August 2016 so genannte Verpflichtungserklärungen abgegeben haben, um Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien nach Deutschland zu holen – und dabei nicht umfassend oder sogar falsch über die Dauer ihrer Zahlungsverpflichtung aufgeklärt wurden.