BAföG-Steigerung ab dem Wintersemester

„Mehr Geld, mehr Flexibilität“ werde es beim BAföG geben, sagt Kerstin Griese. „Das BAföG wurde 1971 unter Bundeskanzler Willy Brandt eingeführt – seit Beginn an ein Herzensprojekt der SPD.“

Seit den 70ern sei viel passiert. „Und auch die vielen Jahre einer CDU-geführten Regierung haben ihre Spuren hinterlassen“, sagt Sozialstaatssekretärin Griese. „Es wird dringend Zeit, daran etwas zu ändern.“
Deswegen habe die Bundesregierung nun auf den Weg gebracht, dass der Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro pro Monat steigt. „Und wer nicht mehr zu Hause wohnt, bekommt eine höhere Wohnpauschale oben drauf – die heben wir nämlich von 360 auf 380 Euro an. Zusammen mit erhöhten Kranken- und
Pflegeversicherungszuschlägen steigt der Förderhöchstsatz damit ab dem Wintersemester auf 992 Euro.“

Außerdem gebe es für Studienanfängerinnen und -anfänger, die etwa Bürgergeld oder Wohngeld beziehen, eine Studienstarthilfe von 1000 Euro für Ausgaben zu Beginn des Studiums. Wer nebenbei arbeitet, habe bald auch deshalb mehr in der Tasche, weil die Freibeträge angehoben werden. „Ein Minijob bleibt übrigens komplett anrechnungsfrei. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester länger studiert werden, und ein Studienfachwechsel ist später im Studium möglich“, so Griese. „Damit künftig noch mehr vom BAföG profitieren können, heben wir außerdem auch die Elternfreibeträge – das ist die Grenze, was Eltern verdienen dürfen, damit Kinder noch Anspruch auf BAföG haben – um 5,25 Prozent an.“

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