360 Stimmen: Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe

Kerstin Griese begrüßt es, dass sich der Bundestag mit deutlicher Mehrheit für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ausgesprochen hat. Der von Kerstin Griese (SPD) und Abgeordneten aller Fraktionen vorgelegte Gesetzentwurf hat mit 360 Stimmen eine breite Zustimmung im Plenum erhalten.

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Damit sei ein klares Signal gegen den Tod als Dienstleistung gesetzt worden, und es habe sich der „Weg der Mitte“ durchgesetzt, sagte das Ratinger Parlamentsmitglied nach der Abstimmung. Kerstin Griese hatte das Gesetz gemeinsam mit Eva Högl (SPD), Michael Brand (CDU), Kathrin Vogler (Linke), Harald Terpe (Grüne) und anderen erarbeitet. „Mit dem heute beschlossenen Gesetz macht der Bundestag deutlich, dass das Geschäft mit dem Tod in Deutschland nicht gewollt ist.“ Dieser Weg schütze alte, kranke und einsame Menschen vor übereilten oder fremdbestimmten Sterbewünschen, ist Griese überzeugt. Sie ist dagegen, dass der assistierte Suizid ausgeweitet wird. „Der Freiraum für Ärztinnen und Ärzte bleibt erhalten. Ethische Gewissensentscheidungen sind im Einzelfall weiter möglich“, betonte sie.

„Es ist gut, dass der Bundestag sich für die Diskussionen um das Ende Lebens viel Zeit genommen hat. Damit wurde eine breite gesellschaftliche Debatte über Leben und Sterben in Würde angestoßen und über die heute vorhandenen Möglichkeiten der Palliativmedizin aufgeklärt“, sagte die SPD-Abgeordnete. Sie wies darauf hin, dass der Bundestag beschlossen habe, die Hospiz- und Palliativversorgung auszuweiten und zu stärken. „Das ist ein sehr wichtiger Schritt, denn die Antwort auf Leid und Schmerz darf nicht die Ausweitung des assistierten Suizids sein.“ Kerstin Griese bedankte sich bei allen, die sich in der Hospizbewegung engagieren.