Bundesteilhabegesetz mit zahlreichen Verbesserungen

„Das vom Bundestag verabschiedete Teilhabegesetz bedeutet viele Verbesserungen fĂŒr Menschen mit Behinderungen“, ist Kerstin Griese ĂŒberzeugt. „In mehreren GesprĂ€chen mit BehindertenverbĂ€nden und insbesondere der Lebenshilfe des Kreises Mettmann sind mir viele konkrete Bitten genannt worden, das Gesetz zu Ă€ndern.“

Es sei ihr und ihren Kolleginnen und Kollegen gelungen, in der parlamentarischen Beratung viele dieser VorschlĂ€ge umzusetzen, berichtet Griese aus dem Bundestagssozialausschuss, deren Vorsitzende sie ist. „ErwerbstĂ€tige Behinderte können kĂŒnftig zehnmal mehr von ihrem Arbeitseinkommen behalten“, so Griese, „und zwar 27.600 Euro pro Jahr“. Im Jahr 2020 steige dieser Betrag sogar auf 50.000 Euro. Zudem werde der Vermögensfreibetrag fĂŒr diejenigen, die von der Grundsicherung leben, von derzeit 2600 Euro auf 5000 Euro angehoben. „Damit werden die finanziellen SpielrĂ€ume von vielen WerkstattbeschĂ€ftigten und Beziehern von Blindenhilfe ausgeweitet.“

Besonders wichtig ist es aus Kerstin Grieses Sicht, dass das Wahlrecht weiter gestĂ€rkt wird. WĂŒnsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung wĂŒrden besser berĂŒcksichtigt. „Das Leben in der eigenen Wohnung hat Vorrang, wenn der Betroffene es wĂŒnscht.“

Der ursprĂŒngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung habe viele BefĂŒrchtungen ausgelöst. „Darauf haben wir reagiert“, sagt Griese. „Niemand wird beim Zugang zu Hilfen schlechter gestellt, die heutigen Regelungen bleiben erst einmal bis 2023 in Kraft und werden dann ĂŒberprĂŒft.“ Zudem stĂŒnden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander. Damit werde die Sorge ausgerĂ€umt, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“, erlĂ€utert Kerstin Griese.