Bundestag diskutiert Staatskirchenleistungen

Kerstin Griese hat sich dafĂŒr ausgesprochen, eine betont sachliche Diskussion ĂŒber die Staatsleistungen an die Kirchen und die VorschlĂ€ge einer Ablösung zu fĂŒhren. Griese hat in einer Bundestagsrede darauf hingewiesen, dass die die UrsprĂŒnge fĂŒr die geltenden Regelungen auf dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 basieren.

„Die Kirchen werden mit diesem Beschluss fĂŒr die Enteignungen und SĂ€kularisierungen kirchlicher GĂŒter entschĂ€digt. Es waren also keine einmaligen Zahlungen, sondern es war ein Ersatz fĂŒr die wirtschaftliche Grundlage, die es den Kirchen ermöglichte, ihre Strukturen und ihr Personal zu finanzieren. Es handelt es sich dabei nicht um eine Privilegierung oder Bevorzugung der Kirchen, sondern um geltende VertrĂ€ge“, betonte Griese.

Die SPD-Kirchenbeauftragte wies darauf hin, dass es im kirchlichen Raum durchaus Stimmen gebe, die bereit sind, ĂŒber die Ablösung dieser Leistungen zu sprechen. „2011 hat sich zum Beispiel die EKD bereit erklĂ€rt, mit den BundeslĂ€ndern darĂŒber zu verhandeln.“

Laut Kerstin Griese komme es dabei auf die Bedingungen der Ablösung an. „Alle seriösen VorschlĂ€ge beziehen sich auf die 18- bis 25-fache Summe der jĂ€hrlichen Zahlung als Ablösesumme.“ Die von der Linkspartei vorgeschlagene zehnfache Summe bezeichnete Griese als „sicher nicht adĂ€quat“. Und selbst diese Summe wĂ€re von den BundeslĂ€ndern schwer aufzubringen.