Berlin | Reden

Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert

Gruppenübergreifende Gesetzesinititative erhielt 326 von 560 Stimmen

RealPlayerDie TV-Aufzeichnung der Plenarrede

Kerstin Griese im Bundestagsplenum  DSL

Kerstin Grieses Rede im Bundestag. Das Protokoll

WAZ: Drei lebenswichtige Tage (Leitartikel)
Welt: Bundestag regelt Spätabtreibungen neu

Tagesspiegel: Bedenkzeit für Frauen
AFP: Bundestag stimmt für striktere Regelung
epd: Bundestag regelt Beratung

Kerstin Griese hat sich nach der Entscheidung des Bundestages zum Schwangerschaftskonfliktgesetz erleichtert gezeigt. „Damit haben wir eine bessere psychosoziale Hilfe für die betroffenen Frauen gesetzlich garantiert“, sagte die SPD-Frauenpolitikerin. „Wir habe mit uns gerungen“, beschrieb sie die Verhandlungen im Parlament. „Das war nicht einfach. Alles andere ist bei solchen ethischen Fragen auch nicht zu erwarten.“ Die von Griese initiierte gruppenübergreifende Gesetzesinititative erhielt 326 von 560 Stimmen.

Namentliche Abstimmung.

Es gehe darum, den „schleichenden Automatismus zu durchbrechen, der die Diagnose einer eventuellen Behinderung sehr schnell zu einer Empfehlung der Ärzte zum Abbruch der Schwangerschaft werden lässt“, sagte Griese vor dem Bundestag. „Die Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen in unserem Land ist ein unverzichtbarer Baustein eines Gesamtkonzeptes. Neben anderem gehört hierzu auch die Verbesserung der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Brillen und verschreibungsfreien Arzneimitteln, wie sie das Bundesministerium der Gesundheit gerade plant.“

Drei Tage Bedenkzeit seien „ein Schutz für die Frauen, eine Zeit, in der sie sich informieren und beraten lassen und ohne Druck zu einer Entscheidung kommen können.“ Die SPD-Politikerin betonte, dass es bei Gefahr einer Gesundheitsgefährdung selbstverständlich keine Bedenkzeit gebe.

Kerstin Griese hat sich gegen den „ungenauen Rechtsbegriff“ einer „ausreichenden Bedenkzeit“ gewandt. „Das würde bedeuten, dass die Entscheidung dem Belieben oder gar der Willkür der Ärzte unterstellt ist. Einzelne Ärztinnen und Ärzte würden der Frau eine womöglich deutlich längere Bedenkzeit aufdrängen, einige würden die Diagnose ohne langes Nachdenken mit einer kurzfristigen Abbruchempfehlung verbinden.“

302 Unterschriften für die Gesetzesänderung

14.5.09

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