Berlin | Reden

Jugendschutzgesetz

Ein Auszug aus der Bundestagstagsrede von Dr. Maria Böhmer (CDU) zum Jugendschutzgesetz:

Wir brauchen intensive Ausschussberatungen und wir müssen im Bereich des Jugendmedienschutzes deutlichere Schritte gehen, als sie das Jugendschutzgesetz vorsieht, das Sie heute im Entwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU – Kerstin Griese [SPD]: Welche denn?)

Wir brauchen starke Familien. Ich wünsche mir, dass Eltern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher wieder mehr Mut zur Erziehung haben. Es geht dabei nicht nur um die Qualifikation, sondern um die Wertevermittlung an junge Menschen.

(Kerstin Griese [SPD]: Und dass man sie vorlebt!)

Die technische Entwicklung schreitet durch die Digitalisierung und durch die Konvergenz zwischen Computerbereich und Fernsehbereich so rasant voran, dass man bei bestimmten Jugendschutzregelungen nicht stehen bleiben darf, sondern dass es immer wieder zu einer Weiterentwicklung kommen muss.

Deshalb haben wir mit der Verabschiedung des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes am Ende der letzten Legislaturperiode geregelt, dass die Bundesregierung spätestens nach zwei Jahren einen entsprechenden Bericht über die Wirksamkeit dieses Gesetzes vorlegen soll. Der Bericht wurde im Juni 1999 erstattet. Dort wurde der Handlungsbedarf auch aufgezeigt. Was wir heute debattieren, ist also nicht so neu.

(Kerstin Griese [SPD]: Dann haben wir unseren Entwurf gemacht und Sie haben blockiert!)

Aber da zwischen der Vorlage des Berichts im Juni 1999 und Mai 2002 fast drei Jahre verstrichen sind, in denen nichts zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes vonseiten der Bundesregierung getan wurde,

(Rolf Stöckel [SPD]: Fragen Sie die CDU-geführten Bundesländer!)

muss ich die jetzige Entwicklung bedauern, die wir in unserer Gesellschaft leider zur Kenntnis nehmen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Kerstin Griese [SPD]: Bedauern reicht nicht aus! Da muss man etwas tun!)

Sie können nicht sagen, dass Sie von den Ländern bei der Einführung neuer Regelungen behindert worden seien.

(Zuruf von der SPD: Doch! – Rolf Stöckel [SPD]: Worüber ist denn verhandelt worden? – Kerstin Griese [SPD]: Was war im Dezember?)

Es gibt nämlich keinen Hinderungsgrund für die Bundesregierung, hier tätig zu werden. An dieser Stelle haben wir eine konkurrierende Gesetzgebung. Man hätte sehr wohl etwas im Bereich der Zusammenführung des Jugendschutzes tun können. Es stimmt also nicht, dass Sie zur Handlungsunfähigkeit verdammt gewesen wären. Sie haben in der Zwischenzeit einfach nichts getan.

(Beifall bei der CDU/CSU – Kerstin Griese [SPD]: Die Unfähigkeit von Bayern!)

Ein Auszug aus der Bundestagstagsrede von Maria Eichhorn (CSU) zum Jugendschutzgesetz:

Seit Beginn der Regierungszeit von Rot-Grün hat die Union die dringende Reformbedürftigkeit des Kinder- und Jugendschutzes angemahnt. Wenn Sie jetzt wegen Ihres Nichthandelns auf die Länder verweisen, ist das eines Ihrer typischen Ablenkungsmanöver. In Ihrem Zuständigkeitsbereich hätten Sie doch handeln können. Sie sind doch nicht erst seit einem Jahr, sondern nun schon fast vier Jahre an der Regierung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Kerstin Griese [SPD]: Sie waren 16 Jahre an der Regierung!)

– In den 16 Jahren haben wir 1997 mit dem Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz einiges getan. Den Vorwurf können Sie uns nicht machen.

Bayern wird zurzeit von Ihnen besonders beobachtet.

(Kerstin Griese [SPD]: Wir sind doch nicht die Stasi!)

Daher kennen Sie sicherlich die schon lange bestehende Forderung Bayerns nach einem Vermiet- und Verleihverbot für schwer jugendgefährdende Bildträger, einer verbindlichen Alterskennzeichnung von Video- und Computerspielen sowie einem vollständigen Verbot so genannter Killerspiele.

(Kerstin Griese [SPD]: Haben wir alles in den Entwurf aufgenommen!)

16.05.02

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