Berlin

Frauenausschuss überweist Entwürfe

Ausschussdiskussion zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

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Welt: Suche nach Kompromiss gescheitert
WAZ: Ethik ohne Kompromiss

Der Familien- und Frauenausschuss des Bundestages hat zwei konkurrierende Entwürfe zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes an das Parlamentsplenum überwiesen. „Die Überweisung fand nach einer sehr sachlichen Vorstellung der Anträge statt. Bei diesem Thema handelt es sich um eine Gewissensfrage, die nicht entlang der Fraktionsgrenzen abgestimmt wird“, teilt die Ausschussvorsitzende Kerstin Griese (SPD) mit. „Deshalb hat der Ausschuss keinen inhaltlichen Beschluss gefasst.“ Das Bundestagsplenum wird voraussichtlich am Mittwoch, den 13. Mai 2009 entscheiden.

Die größte Chance auf eine Mehrheit hat eine gruppenübergreifende Gesetzesinitiative, die auf einem von Kerstin Griese gemeinsam mit Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Andrea Nahles (SPD) erarbeiteten Entwurf beruht. „Uns geht es darum, den Arzt zu verpflichten, die Schwangere in eine ergebnisoffene psychosoziale Beratung zu vermitteln“, sagt Griese. Diese Formulierung unterstützen auch der Unionsabgeordnete Johannes Singhammer und die FDP-Politikerin Ina Lenke, die eigene Gesetzentwürfe vorgelegt hatten. „Im neuen gruppenübergreifenden Gesetzestext ist eindeutig festgelegt, dass die Vermittlung in die Beratung im Einvernehmen mit der Frau erfolgt und auch abgelehnt werden kann“, erläutert Griese. Es gehe darum, ein gesellschaftliches Signal zu setzen, „dass behindertes Leben gelingendes Leben ist“.

Die Frauenpolitikerin Griese bedauert, dass es mit der Gruppe um Christel Humme (SPD) keine Einigung hat geben können. „Wir brauchen verbindliche Vorschriften für die Ärztinnen und Ärzte sowie Rechtssicherheit für die betroffenen Frauen. Deswegen gibt es keine Alternative zur Festschreibung einer dreitägigen Bedenkzeit. Wer unbestimmte Begriffe wie ,ausreichende Bedenkzeit‘ fordert, überlässt die Frauen in Konfliktsituationen dem ärztlichen Belieben.“ Kerstin Griese betont, dass es ihrer Gruppe das wichtigste Anliegen sei, dass „Frauen, die mit einer eventuellen Behinderung ihres Kindes konfrontiert werden, psychosoziale Beratung erhalten. Sie müssen eine Entscheidung treffen können, mit der sie später leben können.“

Schwangerschaftskonfliktgesetz: Annährungen und Unterschiede

6.5.09

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