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Annährungen und Unterschiede

Gruppenübergreifender Gesetzentwurf wird nach Verhandlungen erneut präzisiert

Rheinischer Merkur: Spätabtreibung
FAZ: Kampfabstimmung über Spätabtreibungen wahrscheinlich
FR: SPD-Frauen streiten über Abtreibung
WAZ/NRZ: Moral-Fragen ohne Fraktionszwang
Welt: Konflikt um Spätabtreibungen eskaliert
RP: SPD-Frauen streiten über das Thema Spätabtreibung

Die SPD-Frauenpolitikerin Kerstin Griese ist zuversichtlich, dass es ein aufeinander Zugehen bei der Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gibt. Im Gespräch mit der Gruppe um Christel Humme, die Anfang der Woche eine eigene Gesetzesinitiative gestartet hat, habe es Fortschritte gegeben. „Wir wollen das Anliegen, dass der Schwangeren verbesserte Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt werden müssen, aufnehmen. Außerdem sind wir uns einig, dass die Beratung vor der Pränataldiagnosik verbessert werden muss. Wir arbeiten an Formulierungen, dies festzuschreiben“, berichtet Griese.

Sie betont, dass im gruppenübergreifenden Gesetzentwurf schon jetzt die Frau die Vermittlung in eine psychosoziale Beratung ablehnen könne. „Bei uns liegt die Pflicht zur Vermittlung in die Beratung bei den Ärztinnen und Ärzten, die Frauen haben das Recht diese anzunehmen oder abzulehnen.“ Griese kündigt an, „dass wir den Gesetzestext noch einmal dahin gehend präzisieren werden, dass die Vermittlung in eine psychosoziale Beratung ,im Einvernehmen mit der Schwangeren‘ erfolgen muss.“

Noch keine Einigung habe es bei der dreitägigen Bedenkzeit gegeben. Dies sei „zur Entschleunigung“ wichtig, schreibt Kerstin Griese zusammen mit Andrea Nahles in einem Brief an die Abgeordneten der SPD-Fraktion. „Wir wollen den Frauen helfen, in dieser schwierigen Situation eine Entscheidung treffen zu können, mit der sie später leben können. Dafür brauchen sie Zeit und Beratungsmöglichkeiten.“ Griese betont: „Ich sehe nicht ein, warum es ausgerechnet bei einem Abbruch aufgrund einer medizinischen Indikation keine Bedenkzeit geben soll. Die Diagnose, dass ein Kind möglicherweise behindert sei, darf nicht zu einem Automatismus führen.“

Der Familien- und Frauenausschuss des Bundestages werde am 6. Mai 2009 die Vorlagen behandeln und dem Plenum zur Beschlussfassung überweisen, kündigt die Ausschussvorsitzende Griese an.

Spätabbrüche: „Unterstützung und Hilfe für Frauen“

29.4.09

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