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Spätabbrüche: „Unterstützung und Hilfe für Frauen“

Kompromiss zwischen den Gesetzentwürfen Griese (SPD), Lenke (FDP) und Singhammer (CDU/CSU)

taz: Einigung bei Spätabtreibungen
AP: Gesetz zu Spätabtreibung in Sicht
epd: Spätabtreibung
dpa: Drei Tage Bedenkfrist für Schwangere

Die Ratinger Abgeordnete Kerstin Griese ist davon überzeugt, dass ein neuer Kompromissentwurf zum Schwangerschaftskonfliktgesetz „zwischen den verschiedenen Positionen eine Brücke schlägt“. Die Familienausschussvorsitzende des Bundestages betonte gegenüber der Presse: „Es geht nicht um die Alternative Frauenrechte oder Lebensschutz. Es ist möglich, beides zu vereinbaren.“

Es gehe „nicht darum, die Rechte von Schwangeren einzuschränken“, machte sie im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung deutlich. Gegenüber der dpa drückte sie die Hoffnung aus, dass es auch noch mit den anderen Frauenpolitikern aus SPD und Grünen zu einer Einigung kommt. „Der neue Entwurf setzt eindeutig und ausschließlich auf Unterstützung und Hilfe für Frauen“, sagte Griese.

Gegenüber den Nachrichtenagenturen erläuterte Kerstin Griese die Punkte, in denen zwischen den Antragstellern der Gesetzentwürfe ein Kompromiss gefunden worden sei. Die Beratung der Schwangeren solle allgemeinverständlich und ergebnisoffen sein. Auf eine mögliche psychosoziale Beratung solle nicht nur hingewiesen werden, sondern die Frau solle dorthin vermittelt werden. Sie könne dann die Beratung aber auch ablehnen. „Es gibt eine dreitägige Bedenkzeit nach der Diagnose, vor eine eventuellen Indikationsstellung“, sagte sie der Agentur AP. Im Gespräch mit AFP ergänzte sie: „Die Beratung muss nicht dokumentiert beziehungsweise einer Behörde vorgelegt werden.“ Verpflichtendes zusätzliches Infomaterial, wie aus der Union gefordert, soll es laut Griese nicht geben.

„Für diese Punkte gibt es fraktionsübergreifend viel Zustimmung im Bundestag“, sagte Griese der FAZ. „Ich gehe davon aus, dass diese Gesetzesinitiative eine Mehrheit findet“, zitiert AP die SPD-Frauenpolitikerin. Strittig sei weiterhin die detaillierte statistische Erhebung der Abtreibungsgründe, wie sie von der Union gefordert wird. „Das lehne ich weiterhin ab. Darüber muss der Bundestag getrennt befinden.“

Expertinnen befürworten Gesetzesänderung

21.4.09

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