Berlin

Expertinnen befürworten Gesetzesänderung

Anhörung beschäftigt sich mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Konfliktsituationen in der Schwangerschaft (Stellungnahmen aus einem Fachgespräch)

taz: Hilfe oder Schikane?

Kerstin Griese (SPD) sieht sich durch die Anhörung des Familienausschusses in ihrer Auffassung bestätigt, dass eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes notwendig ist. „Wir brauchen den gesetzlich verbrieften Anspruch auf die Vermittlung in eine qualifizierte psychosoziale Beratung und das verbindliche Angebot von Kontakten zu Behinderten- und Selbsthilfeverbänden“, sagte sie.

„Die Beratung muss ergebnisoffen stattfinden – die Frau darf weder zu der einen oder anderen Entscheidung gedrängt werden. Sondern es geht darum, dass sie eine Entscheidung treffen kann, mit der sie später leben kann“, betonte Griese. Dafür sei sowohl die Beratung und eine angemessene Bedenkzeit notwendig. Unterstützung fand Griese unter anderem bei der Expertin Christiane Woopen, der stellvertretenden Vorsitzenden des Ethikrates. Sie wies darauf hin, dass die Pflicht der Ärzte, in Beratung zu vermitteln, „keine Hürde, sondern eine unverzichtbare Hilfe“ sei.

Kerstin Grieses Position wurde auch von der Medizinprofessorin Jeanne Nicklas-Faust, stellvertretende Vorsitzende der Lebenshilfe, und der Frauenforscherin Irmgard Nippert befürwortet. Beide hatten auch in der Vorwoche durchgeführten Fachgespräch ihre Zustimmung zu dem von Kerstin Griese und Katrin Göring-Eckardt intitierten Gruppenantrag signalisiert. Die soeben von Griese herausgegebene kleine Broschüre „Konfliktsituationen in der Schwangerschaft“ dokumentiert die Expertinnnenbeiträge dieses Fachgesprächs.

Auf dieser von Kerstin Griese organisierten Veranstaltung hatte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) klar erklärt, dass es nicht darum gehe, den Grundkonsens beim Paragrafen 218 infrage zu stellen. Sie sagte, dass die Politik dafür sorgen müsse, dass jede betroffene Frau oder jedes Paar sich umfassend informieren könne, beispielsweise auch über das Leben mit einem behinderten Kind. Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sagte, dass heute über 90 Prozent der Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben würden. Das sei ein „katastrophaler Befund“. Andrea Nahles (SPD) betonte, dass die dreitägige Bedenkzeit für die Schwangere Schutz und Unterstützung bedeutetet.

Eine detaillierte statistische Erfassung von Abtreibungsgründen lehnte Griese ab. „Denn dies würde Misstrauen säen, ohne dass auch nur einer Frau dadurch geholfen wäre.“ Hingegen betonte sie die Unterstützung für den von Christel Humme (SPD) und anderen ins Parlament eingebrachten Entschließungsantrag: „Wir befürworten alle Vorschläge, die Beratung der betroffenen Schwangeren vor der Pränataldiagnostik zu verbessern“, deutete Kerstin Griese ein Zugehen auf die Antragstellerinnen an.

Fachgespräch „Konfliktsituationen in der Schwangerschaft“: Andrea Nahles, Marion Baldus, Claudia Heinkel, Ulla Schmidt, Kerstin Griese, Katrin Göring-Eckardt, Jeanne Nicklas-Faust und Irmgard Nippert.

Vergleich der Gesetzentwürfe Griese/Göring-Eckardt/Nahles et. al. und Kauder/Schmidt/Singhammer/Falk

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18.3.09

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