Berlin

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Kerstin Griese und Katrin Göring-Eckardt stellen fraktionsübergreifende Gruppeninitiative vor

Katrin Göring-Eckardt und Kerstin Griese fordern eine verbesserte psychosoziale Beratung bei drohenden Spätabtreibungen.

Änderung des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Gruppeninitiative)

Rheinischer Merkur: Eine Fraktion, drei Meinungen
taz: Bundestag debattiert Spätabtreibung
NRZ: Abtreibung auch noch nach der 23. Woche
epd: Streit um ein sensibles Thema
Tagesspiegel: Vom Beraten und Bedenken

Kerstin Griese (SPD) hat zusammen mit der Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) in einem Pressegespräch die von ihr initiierte Gruppeninitiative zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgestellt. In dem Antrag geht es um „die verbesserte Unterstützung und die Vermittlung in psychosoziale Beratungsstellen in schwierigen Schwangerschaftskonflikten, besonders im Falle einer drohenden Spätabtreibung“, sagte Kerstin Griese.

Die Initiative der Bundestags-Familienausschussvorsitzende ist nach dem Gruppenantrag Kauder/Schmidt/Singhammer/Falk die zweite Vorlage, die jetzt in die parlamentarische Beratung geht. Griese rechnet damit, dass insgesamt drei Gesetzes- und zwei Entschließungsanträge vorliegen werden. Viele Abgeordnete hätten sich zu dem Thema noch keine Meinung gebildet, sagte Griese.

Im Unterschied zu anderen Anträgen setze ihre Initiative darauf, dass die Beratung „in allgemein verständlicher Form und ergebnisoffen“ erfolge. „Die Beratung muss insbesondere die eingehende Erörterung der möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen sowie der Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen umfassen“, zitierte die Ratinger SPD-Politikerin aus ihrem Entwurf. Sie will rechtlich klarstellen, dass auf die Hilfsmöglichkeiten der Beratungsstellen nicht nur hingewiesen werde, sondern darüber hinaus Kontakte zu Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden vermittelt werden müssen.

„Während wir heute bis zur 12. Schwangerschaftswoche und demnächst im Gendiagnostikgesetz Beratungen gesetzlich vorschreiben, fehlt für die schwierigste Situation ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zu einer eventuellen Spätabtreibung in der 22. oder 23. Woche eine Sicherheit, dass der betroffenen Frau eine Beratung angeboten und sie dorthin vermittelt wird“, begründete Kerstin Griese ihre Gesetzesintitiative. „Sie kann diese Beratung ablehnen, was aber in der Praxis sicherlich selten der Fall sein wird.“

Im Unterschied zum Gesetzentwurf von Volker Kauder und anderen will Griese jedoch keine sehr detaillierte statistische Erfassung, „die unseres Erachtens befürchten lässt, dass mit dem Rückschluss auf Einzelfälle Misstrauen gesät“ werde. „Denn: Keine Frau treibt leichtfertig ab.“

Die Grünen-Politikerin Göring-Eckardt sagte auf dem Pressegespräch, aus ihrer Sicht sei allein die Qualität der Beratung entscheidend. „Dies darf nicht dem Arzt überlassen bleiben.“ Vielmehr solle der Arzt die Schwangere an eine Beratungsstelle vermitteln, sofern sie dies nicht ablehne. Die Ungeborenen, um die es gehe, seien „Wunschkinder“, sagte Katrin Göring-Eckardt. Es reiche nicht, „dass ein Arzt eine Broschüre überreicht“, wenn die Frau erfahre, dass sie ein schwer krankes oder behindertes Kind erwartet und über eine späte Abtreibung entscheiden solle.

Neben Griese und Göring-Eckardt, die beide der EKD-Synode angehören, zählen weitere sechs Abgeordnete zu den Erstunterzeichnern der Gruppeninitiative: SPD-Vizechefin Andrea Nahles, Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD), SPD-Präsidiumsmitglied Barbara Hendricks, Marlies Volkmer (SPD) und Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion.

Vergleich der Gesetzentwürfe Griese/Göring-Eckardt/Nahles et. al. und Kauder/Schmidt/Singhammer/Falk

Griese prüft einen eigenen Gruppenantrag

2.12.08

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