Berlin | Positionen

Kinder- und Jugendhilfe weiter entwickeln

von Kerstin Griese

Das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), hat sich bewährt, es muss aber den veränderten Bedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche in der heutigen Gesellschaft aufwachsen und ihren Bedürfnissen, angepasst werden. Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist, Kinder und Jugendliche zu fördern und zu stärken, ihnen aber auch Freiräume zu schaffen, um sich zu entwickeln und auszuprobieren. Das KJHG schafft dafür einen gesetzlichen Rahmen, der jedem Kind und Jugendlichen gleichermaßen Hilfe und Förderung garantiert. Es muss deshalb Bundeskompetenz bleiben. Eine rechtliche Zersplitterung kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein, die darauf angewiesen sind, bundesweit einheitliche Standards in Betreuung und Hilfen für ihre Kinder und Jugendlichen vorzufinden. Die unionsregierten Bundesländer stellen zur Zeit die Bundeskompetenz des KJHG zur Disposition und fordern eine Länderzuständigkeit. Dagegen haben alle Fachleute, Jugend- und Wohlfahrtsverbände und viele andere protestiert. Auch die SPD-Bundestagsfraktion will das KJHG in Bundeskompetenz erhalten. Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiges Instrument, mit dem wir den Verfassungsauftrag der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland gerecht werden können.

Ende Oktober hat die SPD-Bundestagsfraktion mit der Teilung des „Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe“ dafür gesorgt, dass die Weichen für eine Verbesserung der Kinderbetreuung gestellt werden. Der erste Teil zur Betreuung der Unter-Dreijährigen und zur Verbesserung der Tagespflege ist zustimmungsfrei im Bundesrat und kann nun im Januar in Kraft treten. Der zweite, zustimmungspflichtige Teil zu den anstehenden Reformen in der Jugendhilfe wird weiter beraten und in den nächsten Monaten zur Beschlussfassung kommen können. Wir werden in erster Linie Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz vornehmen, die dem besseren Schutz des Kindeswohls dienen und die Kompetenz der Jugendämter stärken. Dabei greifen wir die praktischen Erfahrungen der Jugendhilfe vor Ort und die Forderungen von Ländern und Kommunen nach Entlastung auf.

Der Schutzauftrag der Jugendämter wird gestärkt. Wir werden die so genannte „Selbstbeschaffung“ eindämmen. Leistungen werden dann zukünftig nur nach vorhergehender Entscheidung über ihre Notwendigkeit finanziert. Leistungsvoraussetzungen bei Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche werden zielgenauer formuliert. Intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland sollen nur noch in Ausnahmefällen ermöglicht und Träger genauer kontrolliert werden. Schon bisher werden Eltern zu den Kosten stationärer Leistungen, gestaffelt nach ihrem Einkommen, herangezogen. Einkommensstarke Eltern sollen nun mehr zu den Kosten beitragen.

Die Kommunen werden durch diese Änderungen um 219 Millionen Euro jährlich zusätzlich zu den aus Hartz IV entstehenden Entlastungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet. Die Qualität der Arbeit in den Kommunen kann so verbessert werden. Dagegen hätte der reine Abbau von Leistungen, wie er von CDU/CSU gefordert worden war, nur kurzfristig zu Einsparungen geführt. Die Folgen, wenn nötige Hilfen für Kinder und Jugendliche nicht gewährt werden, wären umso teurer. Mit dem Vorschlag eines kommunalen Entlastungsgesetzes haben die Konservativen zudem klar gemacht, dass sie soziale Leistungen in den Kommunen für reine Sparmasse halten. Der sozialdemokratische Weg von vernünftigen Reformen hilft dagegen Kindern und Jugendlichen und stärkt die Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit.

aus: DEMO 12/2004

DEMO

5.12.04

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