Berlin | Reden

„Raum für Gewissensverantwortung“

Erste Lesung der Änderung des Stammzellengesetzes

RealPlayerDie TV-Aufzeichnung der Plenarrede

Kerstin Griese im Bundestagsplenum  DSL

Kerstin Grieses Rede im Bundestag. Das Protokoll

Kerstin Griese hat sich in der Bundestagsdebatte über die Änderung des Stammzellengesetzes für eine Verschiebung des Stichtages ausgesprochen. „Man muss man anerkennen, dass man aufgrund christlicher Grundüberzeugungen zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen kann“, betonte die Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion. „Es ist gut, dass es eine Vielfalt in den Positionen der christlichen Kirchen in dieser Frage gibt.“ Griese bedankte sich bei der evangelischen und der katholischen Kirche für die Vielzahl von Stellungnahmen. „Es ist richtig und wichtig, dass sie sich in die Diskussion über ethische Grundwerte einschalten.“ In Richtung katholische Kirche sagte sie aber auch: „Gleichzeitig müssen die Kirchen Raum für die Gewissensverantwortung jedes einzelnen Christen und jeder einzelnen Christin in diesem Parlament und darüber hinaus geben.“

Weiter sagte die SPD-Politikerin in ihrer Plenarrede: „Wir müssen eine Regelung finden, die es uns ermöglicht, Heilungschancen zu nutzen, wenn es solche – das kann noch niemand wissen – in Zukunft gibt.“ Bischof Huber, der EKD-Ratsvorsitzende, habe sich für die einmalige Verschiebung des Stichtages mit dem Argument ausgesprochen: „Starre Argumentationen können Lösungen auch verhindern.“ Kerstin Griese hält dies für ein sehr kluges Argument. Huber habe gesagt, es sei gerade im Sinne des Lebensschutzes, den Stichtag nicht abzuschaffen, sondern einen Weg zu finden, das Stammzellgesetz von 2002 fortzuschreiben.

Griese forderte, die Forschung mit adulten Stammzellen noch weiter verstärkte zu fördern. Gleichzeitig betonte sie: „Wir sollten uns hier und heute nicht anmaßen, schon zu wissen, dass embryonale Stammzellforschung keine Ergebnisse zeitigen und dass es keine Heilungschancen geben wird.“ Es gebt keine Zerstörung von Embryonen zum Zwecke der Forschung in Deutschland, und es geibt auch keinen Anreiz im Ausland zur Zerstörung von Embryonen. Dies sei ein Erfolg des deutschen Stammzellengesetzes. Nur eine gesetzliche Weiterentwicklung könne diese strengen ethischen Regelungen erhalten, sagte die Ratinger Bundestagsabgeordnete.

15.2.08

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