Berlin | Reden

„Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen“

Debatte über eine Stärkung der Kinderrechte

RealPlayerDie TV-Aufzeichnung der Plenarrede

Kerstin Griese im Bundestagsplenum  DSL

Kerstin Grieses Rede im Bundestag. Das Protokoll

Kerstin Griese hat sich im Plenum des Bundestages für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und für die Aufhebung der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention ausgesprochen. Die Familienausschussvorsitzende räumte ein, dass die Große Koalition zu beiden Themen keine gemeinsame Position habe. Sie forderte den Koalitionspartner auf, sich in diesen Fragen zu bewegen.

1992 habe die damalige Bundesregierung fünf Vorbehalte gegen diese UN-Kinderrechtskonvention geltend gemacht, erläuterte Griese den Ursprung der Problematik. „In den letzten Jahren haben wir es geschafft, fast alle dieser Vorbehalte aufzuheben.“ Jetzt gehe es nur noch um die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren. Der Bundestag habe die Bundesregierung bereits mehrfach zur Rücknahme dieses Vorbehaltes aufgefordert. „Leider galt damals und gilt auch noch heute, dass die Rücknahme der Vorbehaltserklärung an der Mehrheit der CDU-geführten Bundesländer scheitert.“

Griese appellierte an die Union: „Wirken auch Sie auf die von Ihnen regierten Länder ein! Sorgen Sie dafür, dass eine vollständige Unterstützung der UN-Kinderrechtskonvention nicht mehr an den Ländern scheitert!“ Die SPD-Familienpolitikerin ergänzte diese Aufforderung mit einem Hinweis auf die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung: „Wir brauchen dafür eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Schließen Sie sich unserem Vorschlag für eine gute und sinnvolle Grundgesetzänderung an!“

14.4.08

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