Berlin | Reden

„Das kirchliche Arbeitsrecht muss reformiert werden“

Bundestagsdebatte über den „Dritten Weg“ und das Streikrecht

Kerstin Grieses Rede im Bundestag. Das Protokoll

KNA: Dritter Weg bestätigt

Kerstin Griese hat in der Bundestagsdebatte zum kirchlichen Arbeitsrecht von einem „weisen Urteil“ des Bundesarbeitsgerichts gesprochen. „Den kirchlichen Beschäftigten kann das Streiken nicht generell verboten werden. Ich finde, das ist eine gute Entscheidung", betonte SPD-Kirchenbeauftragte. Gleichzeitig habe das Gericht entschieden, dass die Kirchen sehr wohl das Recht haben, einen eigenen Dritten Weg im Arbeitsrecht zu beschreiten. Denn zum Auftrag der Kirchen gehöre untrennbar die soziale Arbeit.

Selbstverständlich müssten vorhandene Missstände behoben werden, unterstrich Kerstin Griese. „Outsourcing und Leiharbeit passen nicht zum selbst gesteckten Anspruch der Kirchen.“ Die SPD-Abgeordnete erinnerte daran, dass der gemeinsame Gegner von Kirchen, ihren Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften der ruinöse Wettbewerb in der Sozialbranche sei. „Wenn es so weitergeht, werden die privaten Träger, die mit ihrem Lohndumping die Preise und die Löhne drücken, mehr und mehr Platz gewinnen.“ Griese forderte deswegen nachdrücklich „einen Branchentarifvertrag Soziales, der für allgemeinverbindlich erklärt werden muss, um bessere Bedingungen für die Menschen zu schaffen, die im sozialen Bereich arbeiten, und für die Menschen, die dort gepflegt und betreut werden“.

13.12.12

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