Berlin

Seniorenpolitische Bilanz

Die für die Seniorenpolitik zuständige Fraktionarbeitsgruppe, der auch die Velberter Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese angehört, hat eine erfolgreiche Bilanz gezogen

Seniorenpolitik ist ein Querschnittsthema, das viele Ressorts betrifft. Deshalb sind wir mit unserer Bilanz über den Bereich des Bundesministeriums für Familie und Senioren hinausgegangen und haben auch die Ergebnisse unserer Renten- und Gesundheits- bzw. Pflegepolitik mit eingebunden. Auf diesem Weg ergibt sich ein umfassendes Bild unserer bisherigen seniorenpolitischen Maßnahmen und Erfolge.

Politik für ältere Menschen

Reform der Ausbildung in der Altenpflege

Der Bundestag hat auf Antrag der Regierungskoalition am 6. Juli 2001 das „Gesetz über die Berufe in der Altenpflege“ beschlossen.

Das Gesetz regelt die Ausbildung in der Altenpflege erstmalig bundeseinheitlich. Die Aufgabe der Altenpflegerinnen und Altenpfleger besteht darin, älteren Menschen zu helfen, die körperliche, geistige und seelische Gesundheit zu fördern, zu erhalten und wiederzuerlangen. Im Rahmen dieser Zielsetzung soll die Altenpflege ein breites Spektrum an Hilfsangeboten persönlicher Beratung, Betreuung und Pflege eröffnen. Das Gesetz, das die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Berufen in der Altenpflege regelt, stellt bundesweit ein einheitliches Ausbildungsniveau sicher.

Da Bayern als einziges Bundesland die Zuständigkeit des Bundes bei der Ausbildungsregelung bezweifelt, hat es beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage eingereicht. Das Gesetz tritt bis zu einer endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts zunächst nicht in Kraft.

Novellierung des Heimgesetzes

Mit der Novellierung des Heimgesetzes, die der Bundestag am 21. Juni 2001 beschlossen hat, hat die Regierungskoalition eine zentrale Reform in der Seniorenpolitik durchgesetzt und angesichts des demographischen Wandels rechtzeitig die Weichen für die zukünftigen Herausforderungen in der Seniorenpolitik gestellt.

Schwerpunkte sind:

Altenhilfestrukturen der Zukunft

Ältere Menschen können zwar heute schon auf ein System vielfältiger Hilfen zurückgreifen, die jedoch häufig nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind oder den individuellen Bedarf nicht hinreichend berücksichtigen. Deshalb hat die Bundesregierung ein Modellprogramm gestartet, dessen Ziel es ist, älteren Menschen soweit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben zu erhalten und ihnen und ihren Angehörigen bei Hilfebedürftigkeit die Unterstützung anzubieten, die sie in der jeweiligen Situation benötigen.

Ziel des Programms ist es, die bestehenden Strukturen so weiterzuentwickeln, dass

Das Programm wird an 20 Standorten durchgeführt. Weitere Informationen sind unter www.altenhilfestrukturen.de zu finden.

Reform der Alterssicherung

Sofortmaßnahmen

Die Gesetze „Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte“, „Gesetz zur Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998“, „Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse“ und „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ enthalten eine Reihe wichtiger Regelungen, die Wahlaussagen umsetzen.

Dazu gehören:

Der von der alten Regierung eingeführte demographische Faktor in der Rentenformel wurde für zwei Jahre ausgesetzt. Die von der Regierung Kohl gewollte Absenkung des Rentenniveaus auf 64 Prozent findet nicht statt. Allein die Aussetzung des demographischen Faktors bewirkte zum 1. Juli 1999 eine um 0,52 Prozentpunkte höhere Rente. Insgesamt stiegen die Renten am 1. Juli1999 um 1,34 Prozent im Westen und 2,79 Prozent im Osten.

Rentenkasse stabilisiert

Seit 1994 war die gesetzlich vorgeschriebene Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung (eine Monatsausgabe am Jahresende) nicht mehr vorhanden. Im Jahr 1998 reduzierte sich die Schwankungsreserve auf 0,7 Monatsausgaben, das entspricht einer Reserve von nur noch 21 Tagen. Die neue Bundesregierung hat die Schwankungsreserve um 8,7 Mrd. DM auf 26,6 Mrd. DM wieder aufgebaut und liegt damit um 100 Mio. DM über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert.
Diese Stabilisierung der Rentenkassen zeigt, dass die Maßnahmen der neuen Regierung greifen und verlorenes Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zurückgewonnen werden kann.

Zu den gestiegenen Einnahmen durch die Versicherten kommt der steigende Bundeszuschuss, der inzwischen sämtliche sogenannten versicherungsfremde Leistungen abdeckt. Einschließlich der vom Bund getragenen Beitragszahlungen für die Kindererziehungszeiten wird das finanzielle Engagement des Bundes im nächsten Jahr mehr als 141 Mrd. DM betragen.

Härten rückgängig gemacht: Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Regierungskoalition hat die in der Blüm-Reform beschlossenen Härten bei der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente rückgängig gemacht. So hätten nach dem Rentenreformgesetz 1999 viele Versicherte wegen der fehlenden Berücksichtigung des Arbeitsmarktes anstelle der vollen nur eine halbe Rente bekommen – auch wenn sie wegen Arbeitslosigkeit gar keine Möglichkeit hatten, ihr verbliebenes Leistungsvermögen einzubringen.

Die Reform der Regierungskoalition bewirkt:

Das neue Gesetz ist zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten.

Rentenreform 2000

In der Koalitionsvereinbarung haben die Koalitionsparteien vereinbart, in dieser Legislaturperiode zur langfristigen Sicherung der Renten und des Rentenniveaus sowie zur Stabilisierung der Beiträge, eine große Rentenreform zu beschließen.

In der Koalitionsvereinbarung heißt es u.a.:

„Wir wollen die Alterssicherung der Zukunft auf vier Säulen aufbauen:

Im Jahre 2030 werden Männer und Frauen durchschnittlich zwei Jahre länger leben. Gleichzeitig sinkt die Geburtenrate, der Anteil älterer Menschen steigt. Für die Rente ist das problematisch. Arbeitnehmer müssen immer mehr Geld aufwenden, um ihren Lebensstandard weiter zu sichern. Ohne eine Strukturreform des Systems würden die Rentenversicherungsbeiträge bis zum Jahre 2030 je nach Annahme auf bis zu 26 Prozent steigen.

Für die Rentenversicherung ist dies eine große Herausforderung. Kein noch so gutes Alterssicherungssystem kann es auf Dauer gewährleisten, dass bei gleichen Aufwendungen immer weniger Beitragszahlende für eine wachsende Zahl von Rentnern einen steigenden längeren Rentenbezug finanzieren. Die Folge: Entweder zahlen die Arbeitnehmer immer höhere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, oder die Rentner müssen ein deutlich niedrigeres Rentenniveau hinnehmen.

Mit der Rentenreform, die im Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen wurde, konnte beides verhindert werden. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen herbeigeführt, sie fördern eine zusätzliche private kapitalgedeckte Altersvorsorge und erkennen die Erziehung von Kindern im Rentenrecht besser an. Damit wird gleichzeitig ein weiterer wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen sowie die eigenständige Altersvorsorge der Frauen gestärkt.

Die wichtigsten Kernelemente der Rentenreform sind:

Stabile Beitragssätze und gesichertes Rentenniveau

Die Rentenreform bietet Alt und Jung neue Sicherheit und Verlässlichkeit. Bis zum Jahre 2020 bleiben die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung unter 20 Prozent. Bis 2030 werden sie nicht über 22 Prozent steigen. Kurz zur Erinnerung: Im letzten Regierungsjahr Helmut Kohls lag der Beitragssatz bei 20,3 Prozent.

Die Rentenreform schafft auch neues Vertrauen bei den älteren Menschen. Bereits in diesem Jahr sind die Renten wieder parallel zu den Löhnen und Gehältern gestiegen; in den alten Bundesländern um 1,9 Prozent in den neuen Bundesländern um 2,1 Prozent. Damit sind die Renten wieder am Wachstum und an der allgemeinen Wohlstandssteigerung beteiligt.

Durch eine Anpassung der Rentenformel ab 2011 wird gewährleistet, dass das Rentenniveau nicht unter 67 Prozent fällt.

Vermeidung verschämter Altersarmut

Vor allen Dingen ältere Menschen mit geringen Renten machen häufig aus Scham berechtigte Sozialhilfeansprüche nicht geltend. Mit der Einführung einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung ab dem 01.01.2002 hat die Regierungskoalition dieses Problem aufgegriffen. Künftig erhalten alte Menschen und dauerhaft Erwerbsunfähige, deren Rente nicht für den Lebensunterhalt reicht, zusätzliche finanzielle Leistungen durch eine soziale Grundsicherung.

Wichtig ist dabei, dass ältere Menschen künftig keine Angst mehr haben müssen, dass ihre Kinder im Rahmen des sogenannten Rückgriffs herangezogen werden. Nur wenn die Kinder ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro (rd. 195.000 DM) haben, müssen sie für ihre Angehörigen einspringen.

Altersteilzeit

Im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit sind die Beteiligten übereingekommen, dass die Altersteilzeit mit dem Ziel weiterentwickelt werden sollte, mehr Arbeitnehmern und Arbeitgebern als bisher die Nutzung zu ermöglichen.

Die Beteiligten haben dazu vereinbart:

1. Zugang zur Altersteilzeit für Teilzeitbeschäftigte

Der Wechsel in Altersteilzeitarbeit soll künftig auch Arbeitnehmern möglich sein, die schon bisher teilzeitbeschäftigt sind. Sie müssen dazu – wie Vollzeitarbeitnehmer – ihre bisherige Arbeitszeit halbieren und auch nach der Verminderung der Arbeitszeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, also in jedem Fall mehr als geringfügig beschäftigt sein.

2. Erleichterungen bei der Wiederbesetzung

Bei der Wiederbesetzung, der wichtigsten Voraussetzung für die Zahlung der Altersteilzeitförderung an den Arbeitgeber, sollen folgende Erleichterungen erfolgen:

Der Bundestag hat zur Umsetzung des Ziels das „Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit“ am 3. Dezember 1999 beschlossen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2000 in Kraft.

Einsetzung einer Enquete-Kommission „Demografischer Wandel – Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik“

Der Altersaufbau der Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert. Die Bevölkerungspyramide wird sich zum „Bevölkerungspilz“ entwickeln. Unsere Gesellschaft steht vor einschneidenden Veränderungen als Folge des Wandels der Bevölkerungsstruktur.

Der Deutsche Bundestag hat auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion die Enquete-Kommission „Demografischer Wandel – Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik“ wieder eingerichtet. Sie setzt die Arbeit aus den letzten beiden Legislaturperioden fort. Bisher hat die Enquete-Kommission zwei Zwischenberichte über ihre Arbeit vorgelegt.

Die Hauptschwerpunkte der Arbeit in dieser Legislaturperiode liegen auf den Auswirkungen des demographischen Wandels auf:

Die Enquete-Kommission erarbeitet in dieser Legislaturperiode ihren Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Schwerpunkten, und zwar insbesondere ausgerichtet auf die europäische Dimension der jeweiligen Probleme.

Pflegeversicherung stabilisieren

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des elften Sozialgesetzbuches, das am 24. Juni 1999 vom Bundestag beschlossen wurde, sind Verbesserungen und Klarstellungen von leistungsrechtlichen Vorschriften in der Pflegeversicherung erfolgt.

Es beinhaltet:

In der Koalitionsvereinbarung wurde zur langfristigen Stabilisierung der Pflegeversicherung vereinbart:

Zum 1. Januar 2002 tritt das Pflegequalitäts-Sicherungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz hat die Koalition Wort gehalten und wichtige Weichenstellungen für die Zukunftsfähigkeit der pflegerischen Versorgung in Deutschland vorgenommen.

Das Gesetz dient der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und stärkt gleichzeitig die Rechte der Verbraucher.

Die wichtigsten Ziele des Gesetzentwurfes sind:

Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Nachdem das „Pflegequalitätssicherungsgesetz“ im stationären Bereich zu einer Versorgungssituation führen wird, die den Bedürfnissen der „dementen“ Menschen stärker gerecht wird, soll das zweite Projekt, das die Koalition in den Bundestag eingebracht hat und zum 1. Januar 2002 in Kraft treten soll, für eine Verbesserung der Versorgungssituation der „dementen“ Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege sorgen.

Im Einzelnen sind in diesem Gesetzentwurf folgende Maßnahmen vorgesehen:

Bundesseniorenministerium

12.03.02

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