Neues Jugendschutzgesetz verabschiedet

dpa, 14.6.2002: Index für neue Medien

Berlin. Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor Gewaltdarstellungen im Internet und bei Computerspielen geschützt werden. Der Bundestag verabschiedete am Freitag in Berlin einen Koalitionsentwurf für ein neues Jugendschutzgesetz, welches die seit 1985 geltenden Bestimmungen ersetzt. Alle neue Medien, beispielsweise Internetseiten, können künftig auf den Index gesetzt werden. „Das Jugendschutzgesetz entspricht den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen“, betonte Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD).

Nach dem neuen Gesetz, das am kommenden Freitag (21. Juni) im Bundesrat beraten werden soll, müssen Computerspiele ähnlich wie Kino- und Videofilme künftig mit differenzierten Altersfreigaben gekennzeichnet werden. „Auch wenn solche Spiele im Internet verfügbar sind, bedeutet das zumindest eine Einschätzungshilfe für Eltern und Lehrer“, sagte die Berichterstatterin der SPD, Kerstin Griese.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (bisher: Schriften) kann künftig auch ohne Antrag Medien aller Art auf eine Verbotsliste setzen. Rechtliche Auswirkungen hat dies aber nur für deutsche Anbieter. Für die Rechtsfolgen sind die Länder zuständig. Noch in dieser Legislaturperiode soll daher ein entsprechender Medienstaatsvertrag abgeschlossen werden. Die Verbotsliste soll nicht mehr veröffentlicht werden, um einen unerwünschten Werbeeffekt zu vermeiden, sondern nur den Behörden und Entwicklern von Filterprogrammen zugänglich gemacht werden.

Das Abgabeverbot von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren beschäftigt schon jetzt die Automatenindustrie. „Es gibt viele technische Möglichkeiten, um das Alter der Käufer festzustellen“, sagte Griese. Denkbar seien Automaten für Geldkarten, die auch das Geburtsdatum speichern. Tabakwerbung im Kino darf künftig nur noch vor den Abendvorstellungen gezeigt werden. Nach 18.00 Uhr seien nur 1,4 Prozent der Kinobesucher jünger als 16 Jahre, sagte Griese. Die Idee, Tabakwerbung nur vor Filmen ab 16 zu zeigen, sei nicht praktikabel. „Das hätte für viele kleine Kinos große Einbußen bedeutet“, erläuterte die SPD-Abgeordnete.

Die ursprünglich geplante Regel, 14-Jährigen bis 23.00 Uhr den Besuch einer Disco zu erlauben, steht nicht mehr im Entwurf. „Das hätte eine Anpassung an die Realität bedeutet, aber es war in der Öffentlichkeit nicht durchsetzbar“, sagte Griese. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit Strafen bis zu 50 000 Euro (bisher: 10 000 Euro) belegt werden

14.6.02

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