Niederberg/Ratingen |
Entlastung für Alleinerziehende
150.000 Kinder aus der Sozialhilfe holen
Bundesministerin Renate Schmidt und Verband alleinerziehender Mütter und Väter heben Erfolg hervor
Westdeutsche Zeitung: Neue Freibetrag
Alleinerziehende werden nicht schlechter gestellt, stellt die Familienpolitikerin Kerstin Griese die Informationen des Alleinerziehenden-Verbandes (VAMV) richtig. Weil die bisherige Steuerklasse 2 beim Verfassungsgericht gescheitert ist, mussten wir eine neue Lösung finden. Deshalb haben wir jetzt erstmals einen Freibetrag eingeführt, der den besonderen Aufwand von Alleinerziehenden berücksichtigt. Zusammen mit der Entlastungswirkung der letzten Stufe der Steuerreform, die ebenfalls am 1. Januar in Kraft tritt, ist das für die meisten Alleinerziehenden eine Verbesserung.
Die Wahlkreisabgeordnete räumt ein, dass sie sich auch mehr als einen
1308-Euro-Freibetrag gewünscht hätte. Die knappen Kassen und das
Bundesverfassungsgericht haben das aber unmöglich gemacht. Ich hoffe, dass
unser neuer Freibetrag vor Gericht bestehen kann. Denn ich bin der Überzeugung,
dass Alleinerziehende höhere finanzielle Aufwendungen haben. Um das zu belegen,
sind wir gezwungen, den Freibetrag auf nachweislich echte Alleinerziehende
zu beschränken.
Für Geringverdiener, die die Steuerfreibeträge nicht nutzen können,
wird es ab dem 1. Januar einen Kinderzuschlag geben. Erwerbstätige,
die bisher auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen waren, bekommen monatlich
bis zu 140 Euro Kinderzuschlag. Damit werden wir 150.000 Kinder aus der Sozialhilfe
herausholen.
Für einen Kritikpunkt des VAMV zeigt die Familienausschussvorsitzende
Verständnis. Auch ich bin der Meinung, dass unser Steuerrecht zu sehr
die Ehe, und zu wenig die Familie fördert. Deswegen brauchen wir eine Reform
des Ehegattensplittings, um es zu einem Familiensplitting auszubauen.
Das Hauptproblem für Alleinerziehende seien die finanziellen Einbußen, wenn sie nicht arbeiten gehen können. Deswegen investieren wir Milliarden, um die Betreuungsinfrastruktur in Deutschland auszubauen. Gleichzeitig verbessern wir damit die Bildungschancen der Kinder.
VAMV-Bundesverband begrüßt die neue Regelung
Edith Schwab, die Vorsitzende des VAMV, hat sich inzwischen positiv zur Neuregelung geäußert: Ohne diese Regelung würden Alleinerziehende vom nächsten Jahr an wie Singles nach der Grundtabelle besteuert was dem Prinzip einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit widersprechen würde.
Der VAMV stellt seine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit als einen Grund für das neue Instrument im Einkommenssteuerrecht heraus. Gleichzeitig lobt Schwab das Engagement von Ministerin Renate Schmidt.
26.11.03