Niederberg/Ratingen

Hilfe für Frauen in Not

Frauenhäuser können wohnortunabhängig helfen

Kerstin Griese hat den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und dem Frauenhaus des Kreises Mettmann mitgeteilt, dass die Finanzierung der Frauenhäuser gesichert sei. „Wir haben heute beschlossen, dass die vorherige Wohnortkommune der hilfesuchenden Frau die Kosten zu übernehmen hat“, so die Frauenausschussvorsitzende des Bundestages. „Kommunen, die ein Frauenhaus betreiben, mussten bislang befürchten, dass sie die Kosten der ortsfremden Frauen tragen müssen.“ Das sei durch die Gesetzesänderung, die auf Inititiative der SPD erfolgt ist, ausgeschlossen.

„Es kann also keinen finanziellen Grund mehr geben, ortsfremde Frauen in einer Notsituation abzuweisen“, zeigt sich Kerstin Griese erleichtert. „Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, fühlen sich in einem Frauenhaus außerhalb ihrer Heimatstadt oftmals sicherer untergebracht.“ Das Gesetz kann nach der Zustimmung des Bundesrates mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.

SKFM-Frauenhaus

3.6.05

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