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A 44: Naturschutzfachliche Planung ist kein Hindernis

Planfeststellungsverfahren kann im Herbst beginnen

„CDU und FDP hatten 16 Jahre lang Zeit, den Bau der jahrzehntelang geplanten A 44 voranzutreiben“, stellt Kerstin Griese (36) fest. „Die jetzige Bundesregierung ist es, die den dringend benötigten Lückenschluss als ‚vordringlichen Bedarf‘ einstuft.“ Die Vorgängerregierung hätte den Weiterbau dagegen regelmäßig als „weiteren Bedarf“ abqualifiziert und damit die Realisierungsmöglichkeiten erheblich verschleppt.

Es sei ein Erfolg für die Region, dass auch eine Autobahn wie die A 44, bei der Naturschutzfragen geprüft werden müssen, in der vordringlichen Planung verbleibe, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete. In der von Union und FDP aufgestellten Bundesverkehrswegeplanung sei dies nicht möglich gewesen.

Dass eine besondere naturschutzfachliche Planung vorgesehen ist, sei kein Hindernis. Kerstin Griese: „Die tatsächliche Autobahnplanung ist von der Diskussion um den Verkehrswegeplan in keiner Weise betroffen. Das Planfeststellungsverfahren kann wie vorgesehen im Herbst eröffnet werden.“

Es sei „absolut selbstverständlich“, dass der Naturschutz heutzutage eine wichtige Rolle einnehme, unterstreicht die Wahlkreisabgeordnete für Niederberg und Ratingen. „Wir leben nicht mehr in Zeiten, in denen man einfach die Landschaft umpflügen konnte.“ Auch die CDU-Umweltminister Wallmann, Töpfer und Merkel hätten viel dazu beigetragen, dem Schutz der Umwelt ihren notwendigen Stellenwert zu geben. „Manchmal habe ich den Eindruck, hier soll das Rad zurückgedreht werden“, bewertet Griese einige „aufgeregte Presseerklärungen“ örtlicher Oppositionsabgeordneter. „Mit einer Sachauseinandersetzung hat das nichts zu tun. Wer hier das Ende der A 44 herbeireden will, möchte sich parteipolitisch profilieren.“

Die Tatsachen stellen sich laut Griese völlig anders da: „Ein neues naturschutzrechtliches Planungsverfahren ist offensichtlich gar nicht nötig. Das Landesverkehrsministerium bespricht zur Zeit mit dem zuständigen Bundesministerium, ob aufgrund bereits vorliegender Planungs- und Untersuchungsergebnisse ein entsprechender Vermerk im Bundesverkehrswegeplan überhaupt erforderlich ist.“

Achim Großmann, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, hat dies im Gespräch mit Kerstin Griese bestätigt. Alle notwendigen Unterlagen lägen in Berlin vor. Er sei „guter Dinge“, dass die naturschutzfachlichen Auflagen in Kürze als erfüllt betrachtet werden können, da die entsprechenden Bedenken inzwischen nahezu vollständig gelöst worden seien, sagte Staatssekretär Großmann und betonte gemeinsam mit Kerstin Griese: „Bund und Land stehen zur A 44 und wollen die Umsetzung.“

23.5.03

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