Berlin

Zwangverheiratungen sind eine Menschenrechtsverletzung

Kerstin Griese möchte, dass die Aufklärungs-, Schutz- und Betreuungsmaßnahmen ausgebaut werden

ZWD Frauen & Politik: „… ehe es eine Zwangs-Ehe wird“

Zwangsverheiratungen waren das Thema einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsfrauenausschusses. „Diese Menschenrechtsverletzungen müssen mit effizienten Strategien bekämpft werden. Dazu müssen die Aufklärungs-, Schutz- und Betreuungsmaßnahmen ausgebaut werden“, sagte die Ausschussvorsitzende Kerstin Griese.

Nahezu alle Expertinnen und Experten sprachen sich gegen die Heraufsetzung des Nachzugsalters auf 21 Jahre aus. Kerstin Griese: „Diese Maßnahme ist kein geeignetes Mittel, um Zwangsverheiratungen zu verhindern, außerdem wäre dies verfassungsrechtlich bedenklich.“

Die Sachverständige Canan Arin, Leiterin eines Frauenhauses in Istanbul, wies darauf hin, dass auch in der Türkei Zwangsverheiratungen und Vergewaltigungen in der Ehe strafbar seien. Der Direktor des deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt, sagte, dass es zu einer Ermutigung der Betroffenen kommen müsse. Die Rückkehrfrist müsse deutlich über sechs Monate verlängert werden und es müsse „Räume der Kommunikation“ geben, die den Opfern eine bessere Artikulation ermöglichen.

„Zwangsverheiratungen sind als schwerer Fall der Nötigung bereits seit Februar 2005 unter Strafe gestellt“, so Kerstin Griese. Hingegen fehle es an der nötigen Aufklärung der Frauen und an der Stärkung ihres Selbstbewusstseins. „Deswegen haben wir in der Koalition vereinbart, die Rechtstellung der Betroffenen sowie die Betreuungs-, Beratungs- und Hilfsangebote zu verbessern.“

Das Erlernen und Beherrschen der deutschen Sprache sei der beste Schutz für die betroffenen Frauen, sagte unter anderem die Autorin Necla Kelek. Die Ausschussvorsitzende stimmte ihr zu: „Es müssen noch mehr Anstrengungen unternommen werden, den Frauen zu ermöglichen, Deutsch zu lernen.“

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21.6.06

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