Berlin

Stichtagsregelung bei der Stammzellforschung

Fortschritte bei der Nutzung adulter Stammzellen

Kerstin Griese, Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion, hat gegenüber der Kirchenzeitung des Erzbistums Köln erklärt, dass sie die Zerstörung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzelllinien ablehne. „Die Grundlagenforschung an bestehenden Stammzelllinien muss deshalb auch dazu dienen, Fortschritte bei der Nutzung adulter Stammzellen zu machen.“

Keinesfalls dürfe es zu einer Aufhebung der im Stammzellgesetz verankerten Stichtagsregelung kommen, so Griese. „Einer einmaligen Verschiebung des Stichtages auf ein bereits zurückliegendes Datum kann ich entsprechend des Beschlusses der EKD-Synode, der ich selbst angehöre, zustimmen, wenn die Forschung mit den bisher genutzten Stammzelllinien nicht mehr möglich ist.“ Damit würde das deutsche Stammzellgesetz von 2002 mit seinen im internationalen Vergleich restriktiven Regelungen sinnvoll fortentwickelt, betont die SPD-Politikerin.

Über das Stammzellengesetz wird der Bundestag am 14. Februar in einer dreistündigen Sitzung debattieren. Dabei sind fünfminütige Redebeiträge vorgesehen, damit möglichst viele Abgeordnete in die Diskussion eingreifen können. Bislang liegen vier fraktionsübergreifende Anträge vor. Diese reichen von einem vollständigen Verbot der Forschung an embryonalen Stammzellen, über eine Beibehaltung des Stichtages 1. Januar 2002 und einer Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 bis hin zur Aufhebung der Stichtagsregelung.

FR: Nachschub für deutsche Stammzellforscher
Zeit: Im Unterholz der Argumente

24.1.08

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