Start

Spätabtreibungen gesetzlich regeln

Kerstin Griese: Für ein Recht auf Nicht-Wissen

epd: SPD-Familienpolitikerin will gesetzliche Änderungen
RP: Spätabtreibung

Kerstin Griese (SPD) fordert, dass schwangeren Frauen, die mit der Möglichkeit einer „Spätabtreibung“ konfrontiert sind, „eine psychosoziale Beratung gesetzlich garantiert werden muss“. Gleichzeitig stellt die Familienausschussvorsitzende des Bundestages klar: „Die weitergehenden Vorschläge aus der CDU/CSU-Fraktion lehne ich jedoch ab. Insbesondere die darin vorgesehene statistische Erfassung – die Rückschlüsse auf den Einzelfall ermöglicht – scheint davon auszugehen, dass Frauen leichtfertig eine Spätabtreibung vornehmen würden.“ Das Gegenteil sei der Fall. „Die betroffenen Eltern haben sich oft jahrelang ein Kind gewünscht und bedürfen besonderer Unterstützung“, so Griese. „Wir müssen in dieser schwierigen Situation den Schwangeren garantieren, dass sie nicht nur medizinisch, sondern auch psychosozial beraten werden“, sagte sie im Gespräch mit der Rheinischen Post.

„Aus der Praxis wissen wir, dass die Schwangeren in einer Konfliktsituation häufig alleine dastehen.“ Sie hätten entweder keine Kenntnis über die vielfältigen Beratungsangebote oder ihr Arzt habe ihnen keine dringend gebotene psychosoziale Beratung vermittelt. „Die ärztliche Pflicht zur Beratung muss auch mit einschließen, über ein Leben mit einem körperlich oder geistig behinderten Kind aufzuklären“, betont Kerstin Griese. Dazu gehöre es, auf die Hilfsangebote von Behindertenverbänden hinzuweisen. „Es kann vorkommen, dass Frauen gesetzeswidrig zu einem Abbruch gedrängt werden, um nicht mit einem behinderten Kind leben zu müssen. Mir hingegen ist der Grundsatz wichtig: Behindertes Leben ist gleichwertiges Leben.“

Wichtig sei es, die werdenden Eltern bereits vor der pränatalen diagnostischen Untersuchung (PND) über die medizinischen Möglichkeiten und auch Risiken umfassend aufzuklären. „Das Recht auf Nicht-Wissen gehört genauso dazu wie die Möglichkeit, eine Untersuchung abzulehnen“, unterstreicht Griese.

„Eine Soll-Vorschrift, wie sie heute in der Mutterschaftsrichtlinie verankert ist, reicht nicht aus, um eine qualitative hochwertige und umfassende Beratung wirklich für jede Patientin zu gewährleisten“, so die SPD-Politikerin. „Nach heutiger Regelung hängt die Betreuung der Schwangeren in einer Konfliktsituation zu sehr von der einzelnen Handhabung durch den einzelnen Arzt oder die Ärztin ab.“

Kerstin Griese setzt sich dafür ein, eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes bei der medizinischen Indikation auf wenige Punkte zu beschränken:

2.11.08

Home