Berlin

Präimplantationsdiagnostik in der ersten Lesung

Die Perspektive der werdenden Eltern mit einbeziehen

Ohne eine Vorgabe seiner Fraktionen diskutiert der Bundestag in erster Lesung über den Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Kerstin Griese unterstützt dabei den von Carola Reimann, Peter Hintze, Ulrike Flach und weiteren 212 Abgeordenten vorgelegten Entwurf zur Neuregelung der PID. Dieser Vorschlag spricht sich für ein grundsätzliches PID-Verbot aus, möchte aber begründete Ausnahmen aus ethischen Gründen in besonders schweren Fällen zulassen. „Dabei ist die Perspektive der werdenden Eltern mit einzubeziehen“, sagt Kerstin Griese.

Die PID dürfe nur dann ermöglicht werden, wenn es sich um „schwerste, genetisch bedingte, vererbbare Krankheiten und Behinderungen handelt, die bedeuten, dass ein Kind tot geboren würde oder aufgrund dessen bald sterben würde“, schreibt Griese in einem Positionspapier. „In den Fällen schwer erblich vorbelasteter Eltern würde man die betroffenen Frauen ansonsten auf die Möglichkeit der Pränataldiagnostik und damit eine Abtreibung oder Spätabtreibung verweisen. Das halte ich für ethisch unerträglich.“ Griese möchte den Betroffenen den schweren psychischen Konflikt um eine eventuelle Spätabtreibung zu ersparen.„Als evangelische Christin bin ich der Überzeugung, dass der Embryo auch außerhalb des Mutterleibes schützenswert ist.“ Gleichzeitig wisse sie aber auch, dass sich im Reagenzglas kein Leben befinde. „Werdendes Leben kann nur zusammen mit der Mutter gesehen werden, sonst entsteht kein Leben.“

Argumente zur Diskussion über PID

Süddeutsche Zeitung: Das ethische Dilemma zulassen
Frankfurter Allgemeine: Das PID-Dilemma
die tageszeitung: Ein ungewöhnlicher Tag
Frankfurter Rundschau: „Annehmen oder aussortieren?“
Die Welt: Drei sehr lange Sternstunden des Parlaments

15.4.11

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