Berlin

Griese setzt sich für strikt begrenzte Zulassung der PID ein

Bundestag diskutiert die Präimplantationsdiagnostik

Die Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese unterstützt den von Carola Reimann, Peter Hintze und Ulrike Flach vorgelegten Entwurf zur Neuregelung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Dieser Vorschlag spricht sich für ein grundsätzliches PID-Verbot aus. „Aber: Begründete Ausnahmen müssen aus ethischen Gründen in besonders schweren Fällen zugelassen werden“, erläutert Kerstin Griese ihre Position. „Dabei ist die Perspektive der werdenden Eltern mit einzubeziehen“, betont Griese, die auch der Synode der Evangelischen Kirche (EKD) angehört.

„Als evangelische Christin bin ich der Überzeugung, dass der Embryo auch außerhalb des Mutterleibes schützenswert ist. Gleichzeitig weiß ich aber auch, dass in der Petrischale kein Leben ist“, betont Griese. Dort allein reife kein Mensch heran. „Werdendes Leben kann nur zusammen mit der Mutter gesehen werden, sonst entsteht kein Leben.“

Die PID dürfe nur dann zugelassen werden, wenn es sich um „schwerste, genetisch bedingte, vererbbare Krankheiten und Behinderungen handelt, die bedeuten, dass ein Kind tot geboren würde oder aufgrund dessen bald sterben würde“, sagt Kerstin Griese. „In den Fällen schwer erblich vorbelasteter Eltern würde man die betroffenen Frauen ansonsten auf die Möglichkeit der Pränataldiagnostik und damit eine Abtreibung oder Spätabtreibung verweisen. Das halte ich für ethisch unerträglich.“ Der SPD-Frauenpolitikerin geht es auch darum, den Betroffenen den schweren psychischen Konflikt um eine eventuelle Spätabtreibung zu ersparen.

Griese bedauert, dass die Rechtssetzung in ethischen Fragen regelmäßig vom medizinisch Möglichen überholt werde. Dies gelte insbesondere für die Pränataldiagnostik (PND). „Unter erheblichen Mühen und politischen Auseinandersetzungen ist es in der letzten Legislaturperiode fraktionsübergreifend gelungen, wenigstens ein obligatorisches Beratungsangebot gesetzlich zu verankern“, verweist Griese auf eine von ihr initiierte Gesetzesreform zu den Spätabtreibungen hin. Sie warnte davor, jetzt „quasi eine Ersatzdebatte über die Themen zu führen, die eigentlich bei der PND hätte geführt werden müssen“. Es gehe bei der PID um einen schützenswerten Embryo – „aber eben noch nicht um einen heranreifenden Menschen“, betont die Bundestagsabgeordnete.

Argumente zur Diskussion über PID

Tagesspiegel: Eingeschränkt erlauben

18.1.11

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