Berlin

Verfassungsgericht stärkt die Unabhängigkeit der Abgeordneten

Nebeneinkünfte müssen offen gelegt werden

Kerstin Griese begrüßt das Verfassungsgerichtsurteil, dass Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte offen legen müssen. „Endlich gibt es Klarheit“, atmet die SPD-Politikerin auf. Griese gehört zu den Abgeordneten, die ihre kompletten Einkünfte bislang auf freiwilliger Basis offen gelegt haben. Das Urteil stärke die Gewissensfreiheit als Basis der Abgeordnetentätigkeit.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, von wem ein Politiker Geld bekommt“, sagt Griese. Sie hat sich zusammen mit anderen jüngeren SPD-Abgeordneten mehrere Jahre lange für das Gesetz stark gemacht, welches durch das Gerichtsverfahren zuletzt auf Eis lag. „Das Urteil ist ein großer Erfolg für unsere Arbeit. Es ist ein Beitrag für mehr Glaubwürdigkeit und Transparenz.“

Das Verfassungsgericht habe bestätigt, dass das politische Mandat der Mittelpunkt der Arbeit sein müsse, betont die Ratinger Abgeordnete. Sie selbst übt keine Nebentätigkeiten aus. „Ich verstehe meinen Beruf als Vollzeitjob, der mich weit mehr als 40 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt.“

Christian Lange, der als Sprecher der Netzwerker federführend an dem 2005 verabschiedeten Gesetz mitgearbeitet hat, spricht von einem „guten Tag für die Demokratie“. Die Grundvoraussetzung von Vertrauen in die Volksvertreter sei Transparenz. „Deshalb war, ist und bleibt die Verschärfung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages dringend notwendig.“

Lange weist darauf hin, dass Karlsruhe in der Urteilsbegründung seiner ständigen Rechtssprechung folge. Bereits das „Diätenurteil“ von 1975 habe festgestellt, dass das parlamentarische Mandat quasi zu einem – wenn auch temporären – Beruf geworden ist. „Durch die zentrale Stellung des Mandats als Hauptbeschäftigung der Abgeordneten erklärt sich die unabhängigkeitssichernde Höhe der Diäten und wird die Wertigkeit der verfassungsrechtlichen Pflicht der Abgeordneten verdeutlicht.“ Die Freiheit des Mandats werde also betont, doch sie komme nicht ohne Verantwortung. „Das freie Mandat ist innerhalb der Staatsorganisation wahrgenommenes Amt, seine Ausübung muss zur Wahrung der Repräsentations- und Funktionsfähigkeit des Parlaments beitragen.“ Das Verfassungsgericht habe eindeutig festgestellt, dass der Bundestag kein „ständisches Abbild des deutschen Volkes“ darzustellen hat und der Haltung der Antragssteller widersprochen, Selbständige und Unternehmer seien der Prototyp des Abgeordneten. „Sie sind ohnehin im Deutschen Bundestag nicht unterrepräsentiert, entstammen doch aktuell 84 Bundestagsabgeordnete dieser Gruppe“, stellt des SPD-Politiker fest.

„Der Abgeordnete bleibt auch weiterhin nur seinem Gewissen verpflichtet. Gleichzeitig weiß der Bürger, ob und gegebenenfalls von wem sein Vertreter finanziell abhängig ist. Das sorgt für Transparenz, damit schaffen wir Vertrauen“, so Christian Lange. Er fordert Bundestagspräsident Norbert Lammert auf, die Nebentätigkeiten und -einkünfte sofort zu veröffentlichen und das Urteil zu vollziehen.

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Gläserne Taschen: Kerstin Grieses Einkünfte und Ausgaben

4.7.07

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