Berlin

Nebeneinkünfte müssen veröffentlicht werden

Neue Bundestags-Geschäftsordnung setzt das geänderte Abgeordnetengesetz in Kraft

Die konstituiernde Sitzung des Bundestages.

Der Bundestag hat in seiner konstituierenden Sitzung eine weitgehende Offenlegung von Nebentätigkeiten beschlossen. „Das ist ein Erfolg jahrelanger Arbeit“, zeigte sich die heimische Abgeordnete Kerstin Griese erfreut. Sie hatte zusammen mit weiteren jüngeren SPD-Parlamentariern schon vor Jahren die ersten Vorstöße in dieser Richtung unternommen. „Mit dem Beschluss über die Bundestags-Geschäftsordnung ist die Offenlegung jetzt amtlich. Trotz des Widerstandes des neuen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert und einiger FDP-Abgeordneter fand sich am Ende ein breite Mehrheit.“

Die Nebeneinkünfte der Abgeordneten werden künftig in drei Einkommensstufen veröffentlicht. Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1.000 bis 3.500 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro und die Stufe 3 Einkünfte, die darüber hinaus gehen.

„Ich halte diese Art der Transparenz für eine wichtigen Schritt“, so Griese. „Außerdem ist jetzt klar gestellt, dass Nebentätigkeitsvergütungen ohne eine angemessene Gegenleistung verboten sind“, erinnert sie Vorgänge aus dem letzten Jahr. Damals war bekannt geworden, dass einzelne Parlamentarier Zuwendungen erhielten, ohne tatsächlich eine entsprechende Arbeitsleistung erbracht zu haben.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben eine Anspruch darauf, zu wissen, von wem ein Abgeordneter Nebeneinkünfte bezieht“, so die Familienausschussvorsitzende. Sie selbst geht keiner Nebentätigkeit nach. „Ich verstehe meine Tätigkeit im Parlament als Vollzeitjob.“ Die SPD-Politikerin hat Einnahmen und Ausgaben auf ihrer Homepage schon immer auf freiwilliger Basis veröffentlicht.

Regierung online: Transparenz

18.10.05

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