Berlin

Transparenz für Abgeordnete und Manager

Bundesrat lässt beide Gesetze passieren

Die Vorstandsmitglieder von börsennotierten Unternehmen und die Bundestagsabgeordneten müssen künftig für mehr Offenheit bei ihren Einkünften sorgen. Dies sehen zwei Gesetze der Koalition vor, die der Bundesrat jetzt passieren ließ. „Beides geht auf Initiativen des Netzwerks Berlin zurück“, freut sich Kerstin Griese, die eine Sprecherin des reformorientierten Zusammenschlusses jüngerer Abgeordneter ist. „In beiden Fällen geht es um Vertrauen. Zum einen geht es um das Vertrauen von Investoren in ,ihre‘ Vorstände und zum anderen in das Vertrauen der Bürgerschaft in ,ihre‘ Volksvertreter“, erläutert sie den Zusammenhang zwischen den beiden Gesetzen.

Das Gesetz zu den Managergehältern sieht vor, dass bei börsennotierten Aktiengesellschaften künftig für jedes einzelne Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge unter Namensnennung und deren Aufschlüsselung nach Erfolgsabhängigkeit anzugeben sind. Nur mit einer Dreiviertelmehrheit kann die Hauptversammlung beschließen, dass auf eine Offenlegung verzichtet wird. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Kontrollrechte der Aktionäre.

Bei der Novellierung des Abgeordnetengesetzes geht es um folgende Punkte:

Dabei gehe es vor allem um die Klärung von möglichen Interessenskonflikten, die bei Abgeordneten zwischen Mandatsausübung und Nebentätigkeit entstehen können, so Kerstin Griese. Transparenz bei Abgeordneten sei auch deshalb nötig, um die häufig unberechtigte Verunglimpfung und Pauschalverurteilung von Abgeordneten zurückzudrängen.

Wie einige andere Abgeordnete auch, veröffentlich Kerstin Griese ihre kompletten Einnahmen bereits auf freiwilliger Basis. Die Aufstellung der Einkünfte und ihrer mandatsbezogenen Ausgaben ist auf ihrer Homepage einsehbar.

Einkünfte der Abgeordneten Kerstin Griese

8.7.05

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