Berlin

Mindestlohn und Pflegeversicherung

Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses

Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses seien aus Sicht der SPD „nur zum Teil zufriedenstellend“, kommentiert Kerstin Griese die Ergebnisse bei der Pflegeversicherung und dem Mindestlohn beschäftigt. „Die Union lässt bei der Problematik sittenwidriger Löhne jegliche Sensibilität vermissen.“ Franz Müntefering und Kurt Beck seien zu Recht darüber empört, dass damit eine große Chance der Großen Koalition vertan wird, endlich einen verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen und den Menschen damit Sicherheit zu geben. „Das Thema Mindestlohn bleibt damit für uns auf der Tagesordnung und bleibt Forderung der SPD“, sagt das SPD-Parteivorstandsmitglied Kerstin Griese.

Die Ausweitung des Entsendegesetzes auf Branchen wie Postdienstleistungen und Wach- und Sicherheitsdienste sei immerhin ein guter erster Schritt. Außerdem hätten Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent die Möglichkeit, in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen zu werden und tarifliche Mindestlöhne zu vereinbaren. „Für Bereiche, in denen es keine Tarifverträge oder Tarifbindung gibt, wird das Gesetz für Mindestarbeitsbedingungen aus dem Jahr 1952 aktualisiert und angewendet“, erläutert Griese die Vereinbarungen.

Kritik übt die Familienausschussvorsitzende an den Vereinbarungen zur Pflegeversicherung. „Leider ist eine gerechtere Finanzierung und ein Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung am Widerstand der Union gescheitert.“ Damit bleibt auch dieses Thema für die SPD auf der Agenda. „Ziel ist nach wie vor die Einführung einer Bürgerversicherung, in die auch die Pflegeversicherung einfließen soll.“

Bei der Pflegeversicherung wird künftig der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt, die Rehabilitations- und Präventionsanstrengungen der Pflegebedürftigen werden unterstützt und die Leistungen individuell auf die Bedarfe der Menschen ausgerichtet. Der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf der Demenzkranken soll künftig besser berücksichtigt werden. Die seit 1995 unveränderten Pflegesätze werden den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Zur Finanzierung wird der Beitrag zur Pflegeversicherung ab 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent angehoben. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent gesenkt. Die Lohnnebenkosten bleiben somit stabil.

spd.de: Erste Etappe erreicht
FR: Erst Konsens, dann Krach
FR: Pflegealltag soll besser werden
Tagesspiegel: Ein bischen Staat muss sein

19.6.07

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