Berlin

Kinderzuschlag statt Sozialhilfe

Neue familienpolitische Leistung

Ab dem 1. Januar 2005 haben gering verdienende Eltern Anspruch auf eine neue familienpolitische Leistung, teilt die Familienausschussvorsitzende Kerstin Griese mit. Der Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind und Monat trete zeitgleich mit dem neuen Arbeitslosengeld II in Kraft. Griese rät deshalb allen gering verdienenden Eltern, jetzt einen Antrag auf den Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen. Die Familienkasse werde dann prüfen, ob ein Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlags besteht.

„Eltern mit geringem Einkommen sind derzeit für den Lebensunterhalt ihrer Kinder oft auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen“, stellt die SPD-Politikerin fest. „Eltern sollten aber nicht wegen ihrer Kinder von staatlichen Fürsorgeleistungen abhängig sein.“

Den Kinderzuschlag bekämen alle Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können, nicht aber den Unterhalt für ihre minderjährigen Kinder. Kerstin Griese: „Mit dem Kinderzuschlag verhindern wir, dass Eltern, die eine Job haben, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beantragen müssen.“

Zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls Wohngeld decke der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Der Kinderzuschlag biete einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit, da das Einkommen der Eltern, das den eigenen Bedarf übersteige, nur teilweise auf den Kinderzuschlag angerechnet werde, erläuterte Griese. „Je drei von zehn Euro verbleiben davon bei den Eltern.“

Der Kinderzuschlag muss schriftlich beantragt werden. Antragsformulare und Informationsmaterial sind im Internet unter www.kinderzuschlag.de oder bei den Familienkassen der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit erhältlich. Damit alle Berechtigten die Leistung pünktlich zum 1. Januar 2005 erhalten können, sollte ein Antrag so bald als möglich gestellt werden, betonte Griese.

www.kinderzuschlag.de
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12.11.04

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