Berlin

Kinderrechte ins Grundgesetz

18 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention

Die Familienausschussvorsitzende Kerstin Griese hat die Union erneut aufgefordert, der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zuzustimmen. „18 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist dieser Schritt lange überfällig“, sagt die Bundestagsabgeordnete. „Zwar kennt unsere Verfassung neben den Elternrechten schon jetzt auch die Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern.“ Die Rechte der Kinder seien hingegen nicht explizit erwähnt. „Kinder sind eigene Persönlichkeiten mit eigenen Rechten, wie das Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung“, sagte Griese der Velberter Zeitung.

Griese betont, dass Kinder Persönlichkeiten mit eigenen Rechten seien. Die SPD-Politikerin bestreitet, dass eine Grundgesetzänderung nur eine symbolische Wirkung hätte. „Wir brauchen gleiche Bildungschancen für alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft. Das bedeutet, jedem Kind eine optimale frühe Förderung und das Recht auf einen Krippenplatz zu garantieren.“ Deswegen werde es mit der SPD niemals das von der CSU geforderte Betreuungsgeld geben, unterstreicht Griese.

Kinderrechte ins Grundgesetz

20.11.07

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