Berlin

Kinderrechte in die Verfassung

Staat muss sich mehr für die Kinder einsetzen

Die Welt: Jeder Vierte im Osten lebt im „abgehängten Prekariat“

Die Familienausschussvorsitzende Kerstin Griese unterstützt die Forderung der Ministerin Ursula von der Leyen, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. „Zwar kennt unsere Verfassung neben den Elternrechten schon jetzt auch die Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern und die Aufgabe des Staates, darüber zu wachen. Die Rechte der Kinder sind hingegen nicht explizit erwähnt.“ Die SPD-Bundestagsabgeordnete ist erfreut, dass sich die CDU in dieser Frage bewegt.

Der Staat müsse sich wesentlich mehr für die Kinder einsetzen. „Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen, flächendeckende Frühwarnsysteme und eine leistungsfähige Infrastruktur, die Kindern und Eltern hilft.“ Dies sei eine Lehre aus den Fällen extremer Kindesverwahrlosung, so Griese. Sie warnt aber gleichzeitig vor der Idee, es gebe eine Patentlösung, dies zu verhindern. „Es kommt darauf an, ein Bündel verschiedener Maßnahmen zu schnüren.“

Wenn sich Griese für verbindliche Vorsorgeuntersuchungen einsetzt, will sie damit für mehr Chancengerechtigkeit eintreten. Wenn laut Friedrich-Ebert-Stiftung acht Prozent der Bevölkerung in prekären Verhältnissen leben, seien sehr viele Kinder betroffen. „Materielle Armut geht in diesen Familien sowohl mit schlechten Bildungs- und Förderangeboten als auch einem schlechteren Gesundheitszustand der Kinder einher. Mädchen und Jungen aus sozial benachteiligten Stadtteilen gehen weitaus seltener zu den Vorsorgeuntersuchungen, als Mittelschichts-Kinder.“

Kerstin Griese erneuert in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach verbindlichen kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. „Es darf nicht sein, dass sich Eltern drauf berufen können, es gebe das Recht auf einen Nicht-Arztbesuch ihres Kindes. Das Recht des Kindes auf eine optimale Gesundheit muss immer höher angesiedelt sein, als ein angebliches Elternrecht“, sagte sie der Welt.

Für einen Skandal hält es Griese, dass Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention immer noch nicht vorbehaltlos ungesetzt hat. „Bislang haben immer die unionsgeführten Landesregierungen ein Veto eingelegt.“

17.10.06

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