Berlin

Jugendschutzgesetz in Kraft getreten

Neuregelungen bieten zusätzlichen Schutz

Die Jugendausschussvorsitzende Kerstin Griese (36) wandte sich gemeinsam mit der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Nicolette Kressl (45) und der jugendpolitischen Berichterstatterin Sabine Bätzing (28) an die Presse, um das neue Jugendschutzgesetz zu erläutern. In Kraft getreten ist diese gesetzliche Neuregelung am 1. April, nachdem die Bundesländer mit einem Staatsvertrag ihren Anteil umgesetzt haben. Kerstin Griese hatte noch in der letzten Legislaturperiode zusammen mit dem grünen Koalitionspartner das Gesetz federführend in den Bundestag eingebracht.

„Tausende Kinder und Jugendliche gehen derzeit auf die Straßen, um sich öffentlich gegen den Krieg im Irak auszusprechen“, stellten die drei SPD-Politikerinnen fest. Die Bilder vom Krieg und den Kriegsfolgen im Irak würden auch von der jüngsten Generation gesehen. „Gerade im Angesichts dieser tatsächlichen Gewalt wollen wir unsere Kinder und Jugendlichen soweit wie möglich vor Bildern und Schriften schützen, die Krieg und Gewalt relativiert oder sogar verherrlicht darstellen.“

Das neue Jugendschutzgesetz stelle einen weitreichenden und umfassenden Schutz dar, indem es die bislang geltenden Gesetze zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte vereint und um neuere Entwicklungen im Jugendmedienschutz erweitert. Damit würde den gewandelten Anforderungen eines Kinder- und Jugendschutzes, insbesondere der Weiterentwicklung der neuen Medien, Rechnung getragen. Auf Grund der technischen Entwicklungen der letzten Jahre seien die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht mehr effektiv genug gewesen. Zudem seien die Zuständigkeiten unterschiedlich geregelt gewesen, was eine strukturierte und verbindliche Kontrolle erschwert habe.

„Ziel des neuen Gesetzes ist, einerseits dem gesteigerten Informationsbedürfnis in einer modernen Informationsgesellschaft zu genügen und zum anderen Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen zu schützen. Kinder und Jugendliche sollen Medienkompetenz erlangen können und zugleich durch die Medienverantwortung der Eltern und die gesetzlichen Kontrollmöglichkeiten den notwenigen Schutz erhalten. Wir wollen uns dabei aber nicht mit nationalen Regelungen zufrieden geben, denn gerade das Internet macht nicht vor Grenzen halt. Deshalb wollen wir die Schaffung europa- und weltweiter Mindeststandards des Kinder- und Jugendmedienschutzes erreichen, um Rassismus und Gewaltverherrlichung im Internet zu verhindern.“

Die wesentliche Neuerungen des Jugendschutzgesetzes:

Jugendschutzgesetz
Bundesregierung: Neues Jugendschutzgesetz

5.4.03

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