Berlin

Ausweitung der Elternzeit

„Großelternzeit“ für die Eltern von Vätern und Müttern im Teenageralter

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Die Familienausschussvorsitzende Kerstin Griese unterstützt den Plan, dass die Eltern von Vätern und Müttern im Teenageralter eine „Großelternzeit“ nehmen können. Die Großeltern hätten damit einen gesetzlichen Anspruch auf eine dreijährige Auszeit vom Beruf und das Rückkehrrecht in den alten Job. Voraussetzung sei, dass die Eltern minderjährig seien oder noch zur Schule gehen. „Wir wollen, dass junge Eltern eine Chance bekommen, ihren Schulabschluss zu machen.“

Die Ausweitung der Elternzeit geht auf eine Initiative der SPD-Familienexpertin und Finanzstaatssekretärin Nicolette Kressl zurück. Die Frankfurter Rundschau schreibt: „Die Idee einer Großelternzeit fand sich bereits im rot-grünen Elternzeitgesetz und war dann im neuen Gesetz eher unbemerkt unter den Tisch gefallen. SPD-Familienpolitikerinnen hatten deshalb einen neuen Vorstoß unternommen, und in der Koordinierungsrunde der Koalition stimmte jetzt auch die Union der Idee zu.“

Das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro bekämen weiterhin ganz regulär die Eltern des Kindes, erläuterte Griese den Gesetzesplan im Gespräch mit der Rheinischen Post. „Für die Großeltern wird es also keine Lohnersatzleistung geben.“

Die SPD plane zudem eine weitere Änderung des Gesetzes, sagte Kerstin Griese der RP. „Eltern sollen einmalig die Möglichkeit erhalten, die Absprache, in welchem Zeitraum die Mutter oder der Vater das Kind betreuen, zu ändern.“ Solch eine Änderung sei bislang nur in Härtefällen möglich. Die entsprechende Gesetzesvorlage werde gerade erarbeitet.

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18.1.08

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